Benachteiligte Berufsgruppe

Von Camille FratiMisch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten

Wirtschaftsprüfer*innen, Buchhalter*innen, nicht-buchhalterische Treuhandgesellschaften: Die Aufgaben der einen und der anderen überschneiden sich manchmal aufgrund einer Gesetzgebung, die manche als widersprüchlich empfinden.  

Dies ist eine ungewöhnliche Situation: Normalerweise treten reglementierte Berufe wie Rechtsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen oder Notar*innen vereint in einem gemeinsamen Kampf auf, mit ihrem Orden an vorderster Front, um diesen Kampf zu führen. Dies ist bei den luxemburgischen Wirtschaftsprüfer*innen nicht der Fall. Die 1.203 Wirtschaftsprüfer*innen und 558 Kanzleien des Landes werden zwar von der Wirtschaftsprüferkammer (OEC) vertreten, doch diese weigert sich, einen Kampf zu führen, der für einen Teil ihrer Mitglieder notwendig oder sogar lebenswichtig ist.

Einige Wirtschaftsprüfer*innen beklagen sich darüber, dass ihre Tätigkeiten zunehmend von anderen Berufsgruppen ausgeübt werden, die nicht als Wirtschaftsprüfer*innen gelten, insbesondere von Buchhalter*innen, aber auch von anderen Personen, die nicht zur großen Familie der Buchhalterberufe gehören. „Die einfachen Buchhalter, insbesondere die Buchhalter, die sich um die Treuhandschaft kümmern, bieten den Kunden weiterhin Dienstleistungen an, die ihnen verboten sind“, stellt ein*e anonyme*r Buchhalter*in fest. „Die genannten Dienstleistungen sind Wirtschaftsprüfern aufgrund spezieller Gesetze vorenthalten und das alles in völliger Unkenntnis der Kunden, die sich blindlings auf den Weg machen. Es gibt sogar große Kanzleien, die sich ohne Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter zum Beispiel auf die Bearbeitung von Löhnen und Gehältern spezialisiert haben.“

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