Alles, was Sie zur umstrittenen Mindestlohn-Entscheidung wissen müssen
Von Christian Block, Lex Kleren
Wütende Gewerkschaften, enttäuschtes Patronat: Nach der Mindestlohn-Entscheidung der Regierung steht das Land vor einer Phase der Ungewissheit, zwischen Protesten und Dialogbereitschaft, zwischen Reformabsichten der Regierung und den noch nicht vollends abschätzbaren Auswirkungen des Iran-Kriegs. Ein Überblick über die Gemengelage, weshalb der Mindestlohn trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen angepasst wird – und warum damit eigentlich niemand zufrieden ist.
Worum ging es nochmal in der Mindestlohn-Diskussion?
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022. Mit ihr beabsichtigte die EU, "die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa zu verbessern, indem sie einen europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne schafft".
Die Richtlinie schreibt keine Mindestlöhne vor, fordert aber klare Kriterien für deren Festlegung und Aktualisierung. Weitere Ziele sind die Förderung von Tarifverhandlungen (Kollektivverträge) und das Einhalten der geltenden Mindestlohnbestimmungen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Direktive binnen zwei Jahren (genauer: bis zum 15. November 2024) in ihre nationale Gesetzgebung überführen. Die Transposition verzögerte sich aber, weil der politische Fortbestand des EU-Gesetzes zwischenzeitlich unklar war. Dänemark hatte nämlich im März 2023 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, um die Richtlinie für nichtig zu erklären. Nach Ansicht des Staates hätte die EU ihre Kompetenzen überschritten. Die Richtlinie überlebte das Urteil des EuGH schlussendlich größtenteils unbeschadet. Das sagte zumindest ihr Urheber, der frühere EU-Kommissar für Soziales und Beschäftigung, Nicolas Schmit (LSAP), gegenüber dem Tageblatt.
Das Gericht kippte aber etwa das Verbot, den gesetzlichen Mindestlohn zu senken, wenn es, wie in Luxemburg, einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.
Wie setzt Luxemburg die Richtlinie um?
Ende März hat die Regierung mitgeteilt, dass, neben einer noch vor Jahresmitte fälligen Indextranche, der Mindestlohn zum Jahreswechsel auch an die Reallohnentwicklung angepasst wird. Insgesamt eine Anpassung in Höhe von 170 Euro (plus 6,3 Prozent). Damit werde der luxemburgische Mindestlohn 60,2 Prozent des Medianlohns entsprechen – womit eine von der EU vorgeschlagenen Bezugsgrößen erfüllt wäre. Von einer strukturellen Erhöhung des Mindestlohns sieht sie deshalb ab. Zugleich wird der Staat einen Teil (1,3 Prozent) dieser Anpassung übernehmen, um die Belastung für die Unternehmen zu verringern.
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