Vorreiter mit Luft nach oben

Von Sarah RaparoliLex Kleren

Seit dem 1. April werden die Kosten für die vorgesehenen Verhütungsmittel zu 100 Prozent und ohne Altersbegrenzung erstattet – mit Ausnahme des Kondoms. Zwar ist letzteres bereits an mehreren Orten kostenlos erhältlich, dennoch müssten die Kosten für ein Verhütungsmittel, das vor sexuell übertragbaren Infektionen schützt, ebenfalls übernommen werden, meinen einzelne Interviewpartnerinnen.

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"Verhütungsmittel in Luxemburg werden kostenlos", eine Headline, die für viele positive Reaktionen sorgte – zu Recht. In Zeiten von Abtreibungsverboten und Selbstbestimmungsrechten möchte Luxemburg ein Zeichen setzen. Anfang 2023 hat es geheißen, dass Kondome ebenfalls rückerstattet werden können, unter anderem hatten dies RTL und das Tageblatt berichtet. Besonders bei steigenden (Energie-)Preisen eine gute Sache, noch besser, weil allein Kondome vor sexuell übertragbaren Infektionen (STIs) schützen können. Einige Wochen später stand das Datum für die Rückerstattung dann fest: der 1. April. Es gab jedoch eine Änderung: Kondome werden dann nicht, wie anfangs gedacht, zurückerstattet. Vom Gesundheitsministerium heißt es, dass kostenlose Kondome bereits an mehreren Orten erhältlich sind. "Das Gesundheitsministerium stellt Kondomautomaten für Schulen zur Verfügung und erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Kondome kostenlos zur Verfügung zu stellen", heißt es unter anderem von der ministeriellen Pressestelle. Es scheint also so, als sei man noch nicht bereit, sei es aus finanziellen oder organisatorischen Gründen. 

Staatliche Programme als schnellere (Übergangs-)Lösung

Dass es notwendig ist, kostenlose Kondome einer breiten Masse zugänglich zu machen, davon ist Carole Devaux überzeugt. Sie ist Forscherin in der Immunologie und Virologie und seit 2017 Vorsitzende des Ausschusses für die Überwachung von AIDS, infektiöser Hepatitis und sexuell übertragbaren Krankheiten und koordiniert die Aktivitäten der 16-köpfigen Gruppe, vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Bekämpfung entsprechender Infektionen.

Warum Kondome nicht, wie die Antibabypille, das Verhütungspflaster oder der Verhütungsring, beim oder nach dem Kauf integral zurückerstattet werden, könne Devaux teils nachvollziehen. "Wir sehen Länder wie Deutschland, die haben es noch nicht geschafft, es zu erstatten, weil es von der Krankenversicherung übernommen werden muss und ich denke, das ist das Problem. Kondome sind an verschiedenen Orten erhältlich – in Supermärkten oder an Tankstellen zum Beispiel, was die Frage der Rückerstattung erschwert. "Wenn man schnell etwas ändern will, ist es einfacher, es kostenlos über Verteilungsprogramme, die direkt vom Gesundheitsministerium finanziert werden, an die Leute zu bringen, als es von der Sozialversicherung und der CNS finanzieren zu lassen. Aber es ist ein erster Schritt, der getan wurde."

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