Vor guten Absichten schützen

Von Melody HansenLex Kleren

Wer die Entscheidung trifft, Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege anzuwenden, bewegt sich auf dem schmalen Grat zwischen dem Schutz des Betroffenen und Freiheitseinschränkung. Die Menschenrechtskommission fordert darum einen gesetzlichen Rahmen für solche Entscheidungen. Ein Gespräch mit dem Präsidenten Gilbert Pregno über Ethikkommissionen, Pandemiepolitik und den Stellenwert von älteren Menschen in unserer Gesellschaft.

Lëtzebuerger Journal: Zwischen 2010 und 2013 war der Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen in Altenheimen ein wenig im öffentlichen Diskurs. Danach wurde kaum mehr darüber gesprochen. Wie kam es dazu?

Gilbert Pregno: Allgemein denke ich, dass Menschenrechtsfragen oder Ethikfragen hier im Land niemanden vom Hocker reißen. In einem Land, in dem es so viele Mittel gibt, werden lieber neue Strukturen gebaut und man sorgt sich weniger um Inhalte. Besonders ethische und menschenrechtliche Fragen spielen eine untergeordnete Rolle. Die Pandemie kam unerwartet und wirkte wie ein Schlag ins Gesicht. Es entstand ein Zustand von Schockstarre. Schon davor gab es noch so vieles aufzuholen und das wurde nicht gemacht. Meine Befürchtung ist jetzt, dass wir keine Lehren aus der Pandemie ziehen werden.

Hatte die Menschenrechtskommission (CCDH) das Thema denn im Blick?

2013 hat die CCDH schon einmal einen Bericht dazu geschrieben, in dem wir uns mit einer Reihe von Fragen beschäftigt haben. Dass wir seitdem nicht mehr darauf zurückgekommen sind, hat mit unseren Ressourcen zu tun. Wir haben nicht genügend Mittel, um alle Themen im Auge zu behalten. Wir geben einen Bericht heraus und kriegen es danach nicht mehr hin, zu schauen was davon umgesetzt wurde.

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