Von der Geldstrafe ins Gefängnis

Von Camille FratiLex KlerenMisch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten

Das Nichtbezahlen einer Geldstrafe kann zu einer Gefängnisstrafe führen. Die luxemburgische Gesetzgebung ist jedoch weitaus kulanter als in Deutschland.

Regelmäßig erscheinen in Frankreich oder Belgien Artikel über einen deutschen Brauch, der verwunderlich erscheint: Wenn ein*e Bürger*in die von der Polizei oder der Justiz verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, wird er*sie inhaftiert, um eine Ersatzhaftstrafe zu verbüßen. Dies ist im März dieses Jahres erneut bei einem 70-jährigen Franzosen geschehen. Diese Sanktion ist nicht nur Ausländer*innen vorbehalten, die unbezahlte Strafzettel angehäuft haben und auf deutschen Straßen kontrolliert werden.

In Deutschland können Busfahrten ohne Fahrschein, Ladendiebstahl oder das Fahren ohne Führerschein zu einer mehrmonatigen Haftstrafe führen, wenn der*die Täter*in sich weigert oder nicht in der Lage ist, die Geldbuße zu begleichen. Ein besonderes System, das aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt und auch in der Schweiz angewendet wird: Verurteilungen zu einem, 20 oder 60 Tagessätzen können Menschen tatsächlich für die gleiche Anzahl von Tagen ins Gefängnis bringen. Nach Angaben der deutschen Grünen verbüßt ein Drittel der Häftlinge in Deutschland eine solche Strafe, während die offiziellen Zahlen von 50.000 Personen ausgehen, die jedes Jahr für durchschnittlich 30 Tage ins Gefängnis gebracht werden.

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