Steueranreiz für Start-up-Investitionen
Von Audrey Somnard, Lex Kleren, Misch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten
Luxemburg möchte künftig verstärkt sein privates Sparvermögen für die Finanzierung eigener junger Unternehmen mobilisieren. Die neue Steuergutschrift von 20 Prozent, die Investor*innen in Start-ups gewährt wird, markiert einen strategischen Wendepunkt. Zwischen politischem Signal, europäischem Wettbewerb und der erwarteten Reform der Stock-Options geht es dabei um weit mehr als nur um eine einzelne steuerliche Maßnahme.
Luxemburg ist ein wirtschaftliches Paradoxon. Kleines Territorium, begrenzte Bevölkerung, aber mit einer Finanzkraft, die im europäischen Maßstab unverhältnismäßig groß ist. Das Land verwaltet über seine Fondsindustrie Vermögenswerte in Höhe von Billionen Euro, zieht internationale Konzerne an, konzentriert eine hohe Dichte an Privatvermögen und weist eines der höchsten Pro-Kopf-BIPs der Welt auf. Doch wenn es um die Finanzierung der eigenen jungen, innovativen Unternehmen geht, wird die Sache kompliziert.
Seit mehr als einem Jahrzehnt hat sich das luxemburgische Start-up-Ökosystem strukturiert: Inkubatoren, Beschleuniger, öffentliche Programme wie Fit4Start, Universitätsinitiativen, institutionelle Unterstützung. Es haben sich Erfolgsgeschichten wie Talkwalker, Doctena oder Tadaweb herauskristallisiert. Es wurden bedeutende Kapitalerhebungen durchgeführt. Aber ein Glied wird regelmäßig als schwach identifiziert: die Frühphasenfinanzierung, die Finanzierung der ersten Jahre, in denen das Risiko für die Investor*innen am höchsten ist. Genau an diesem Punkt hat die Regierung beschlossen, einzugreifen.
Seit dem 1. Januar 2026 wird Privatpersonen, die in förderfähige Start-ups investieren, eine Steuergutschrift in Höhe von 20 Prozent gewährt. Eine Maßnahme, die zielgerichtet ist, eine Obergrenze hat und einem Rahmen unterliegt. Auf den ersten Blick technisch. In Wirklichkeit aber strategisch. Denn hinter dem Steuerprozentsatz steht eine viel weiter reichende Frage: Ist Luxemburg bereit, einen Teil seines vorsichtigen Kapitals in unternehmerisches Kapital umzuwandeln?
Eine Reform, die auf das schwache Glied der Startphase abzielt
Das im Dezember 2026 verabschiedete Gesetz mit der Nummer 8526 sieht eine Steuergutschrift in Höhe von 20 Prozent des investierten Betrags vor, mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Investor*in. Die Mindestinvestition ist auf 10.000 Euro festgelegt. Die Wertpapiere müssen mindestens drei Jahre lang gehalten werden. Die Beteiligung eines*r Investor*in darf 30 Prozent des Kapitals nicht überschreiten und der Gesamtbetrag pro Start-up ist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt.
Konkret bedeutet dies, dass eine Privatperson, die 100.000 Euro in ein junges, innovatives Unternehmen investiert, eine Steuergutschrift von 20.000 Euro erhalten kann. Wenn das Unternehmen scheitert, wird der Nettoverlust teilweise abgeschrieben. Ist es erfolgreich, wird die potenzielle Rendite zum Steuervorteil hinzugerechnet. Die Regelung zielt ausdrücklich auf die Seed-Phase ab. In dieser Phase sind die Unternehmen am stärksten gefährdet. Die Banken verlangen Sicherheiten, die diese nicht bieten können. Institutionelle Fonds erwarten Indikatoren, die zeigen, dass das Unternehmen kommerziell auf dem richtigen Weg ist. Zwischen der Idee und der Marktvalidierung besteht ein finanzielles Vakuum.
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