Selbstbestimmt ins Alter

Von Christian BlockLex KlerenGilles Kayser

Fürs Alter oder den Krankheitsfall eine Vertrauensperson bestimmen, die für einen entscheidet, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Was es im Ausland schon gibt, will Luxemburg jetzt einführen. Wozu das gut ist und was der Blick ins Ausland lehrt.

Marc hat ein Alter erreicht, in dem ihm manche Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen. Noch steht der 60-Jährige mit beiden Beinen im Leben, doch für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen, will er vorsorgen. Mit seiner jüngeren Schwester hat er schon darüber gesprochen. Sie wäre bereit, diese Verantwortung zu übernehmen, seine Bankangelegenheiten zu regeln, sich um den Hund zu kümmern, aber auch seinen persönlichen Wünschen später Rechnung zu tragen.

Was in einer Vielzahl von Ländern seit Jahren rechtlich möglich ist, fehlt bislang in Luxemburg. Das soll sich in Zukunft ändern. Anfang Dezember 2022 hat die Regierung die Einführung eines „mandat de protection future“ (MPF) angekündigt. Die Pläne für eine solche Vorsorgevollmacht sind im Kontext der großen Reform des Vormundschaftsgesetzes zu sehen, die aber weiterhin auf sich warten lässt (siehe Infobox).

Damit wird, wenn das Vorhaben irgendwann am Ende des Instanzenwegs angekommen ist, das Großherzogtum zu seinen direkten Nachbarn und Ländern wie den Niederlanden, der Türkei, Österreich, der Tschechischen Republik oder der Republik Moldau aufschließen. 2017 verfügten 20 Mitgliedstaaten des Europarats über oder waren dabei, Vorsorgevollmachten einzuführen – wenn auch mit Unterschieden. In 16 Ländern deckten die Bestimmungen sowohl die Verwaltung des Vermögens wie auch Aspekte des persönlichen Lebens ab.

Noch 2009 hatte sich das Ministerkomitee des Europarates für eine Stärkung der Selbstbestimmung von Erwachsenen ausgesprochenen, selbst für den Fall vorsorgen zu können, dass ihre Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist – und das sowohl in finanziellen wie auch in persönlichen Angelegenheiten. Solche Methoden sollten „Priorität über andere Schutzmaßnahmen“ genießen. In anderen Worten: Die eigene Vorsorge sollte die Regel, reaktive Schutzmaßnahmen durch ein Gericht die Ausnahme sein.

Damit hatte der Europarat im Grunde nur frühere Forderungen wiederholt. Schon kurz vor der Jahrtausendwende hatte die Institution an den Grad der „Unfähigkeit“ angepasste Schutzmaßnahmen und für Vorsorgemöglichkeiten plädiert, um die persönlichen und finanziellen Interessen einer erwachsenen Person zu schützen. Das zeigt, inwiefern die luxemburgische Gesetzgebung schon damals überholt war. Und dass sich auch angesichts der demographischen Alterung eine Kursumkehr aufdrängt.

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