Schein-Führungskräfte in Banken
Von Camille Frati, Lex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten
Trotz mehrerer Gerichtsentscheidungen befördern einige Banken weiterhin Mitarbeiter*innen in Führungspositionen, mit dem Ziel, sie aus dem Geltungsbereich des Kollektivvertrags herauszulösen. Eine Praxis, die von den Gewerkschaften kritisiert, aber von der ABBL weiterhin bestritten wird.
Im Oktober 2020 rief die Aleba, die größte Gewerkschaft im Finanzsektor, die Presse zusammen, um einen bedeutenden juristischen Sieg zu verkünden. Ein Angestellter der Caceis Bank Luxembourg hatte tatsächlich vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen, das feststellte, dass er nicht als leitender Angestellter einzustufen sei, sondern als Arbeitnehmer, der unter den spezifischen Kollektivvertrag für Banken fällt. Der Fall bestätigt, was die Gewerkschaften seit mehreren Jahren anprangern: Ein Teil der Führungskräfte in den Banken seien "Schein-Führungskräfte", d.h. ihre Tätigkeit, ihre Verantwortlichkeiten und ihre Entlohnung denen von gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen entsprechen. Der OGBL schätzte die Zahl der falschen Führungskräfte im Jahr 2018 auf 10.000; die Aleba ihrerseits wies nach einer Umfrage unter ihren Mitgliedern die Zahl von 7.385 "faux cadres" aus. Ausgangspunkt war ein repräsentatives Sample von "mehr als 50 Prozent des Personals im Bankensektor".
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