Satt, sauber, trocken – und frei?

Von Melody HansenLex Kleren

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Selten war das Thema Freiheit so aktuell, wie mitten in einer weltweiten Pandemie. Selten wusste jede*r Einzelne Freiheit so sehr zu schätzen. Darüber, dass Freiheit im Alter allerdings nicht mehr selbstverständlich ist, denken die wenigsten nach. Wie wird in Luxemburgs Altenheimen mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen umgegangen? Und warum gibt es eigentlich kein Gesetz, um den Umgang damit zu regeln?

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Es ist der 22. Mai 2015 als Françoise Seyler ihre Mutter endlich im neuen Pflegeheim besuchen darf. Zur „Eingewöhnung“, wie das Familienministerium ihr mitgeteilt hatte, sollte sie ihre Mutter zuvor zehn Tage lang in ihrer neuen Umgebung allein lassen. Widerwillig war Françoise Seyler, die bis dahin sieben Jahre mit ihrer Mutter zusammengelebt und sich Zuhause um diese gekümmert hatte, dem Gebet nachgekommen. Als sie am Freitagabend das Zimmer der 85-jährigen Irène Seyler betritt, traut sie ihren Augen kaum. Ihre Mutter liegt teilnahmslos im Bett, in einem völlig abgedunkelten Zimmer. Sie ist nicht ansprechbar, ihr Bauch ist stark aufgebläht.

Dabei hatte Irène Seyler, bei der 2008 eine mittelschwere Demenzerkrankung festgestellt wurde, kurz vor ihrem Einzug noch mit ihrer Tochter Kartoffeln geschält. Sie saß zwar seit einer Knie-OP im Rollstuhl, war laut ihrer Tochter jedoch noch in der Lage, sich zu unterhalten, sich selbst zu waschen und allein zu essen. So wurde am 11. Mai 2015 noch in der Pflegeakte des Heimes festgehalten „Mme sitzt über den Tag im Rollstuhl (…) Bew steht nach Anweisung selbständig auf“, später am Abend dann weiter, „Bewohnerin singt und tanzt im Rollstuhl zu der Musik“. Zehn Tage später, am 21. Mai 2015 halten Pfleger*innen fest: „Bewohner ist nicht mehr in der Lage mit Hilfe aufzustehen, reagiert nicht richtig auf Ansprache und wirkt sehr abwesend, Bewohner kann Dinge nicht mehr richtig in der Hand behalten und kann auch nur schwer das Glas heben um zu trinken“.

Später wird Françoise Seyler erfahren, dass ihre Mutter zu dem Zeitpunkt bereits zehn Tage lang unter dem Einfluss sedierender Medikamente war. Spezifischer Haldol, einem hochpotenten Neuroleptikum, das eigentlich zur Behandlung akuter und chronischer schizophrener Syndrome eingesetzt wird. Neuroleptika werden jedoch auch in der Altenpflege angewandt – in der Regel dann, wenn ein Mensch ruhiggestellt werden soll. „Das ist meist der Fall bei an Demenz erkrankten Menschen. Dann werden Neuroleptika gegen Erregungszustände, bei unruhigem Verhalten, manchmal auch bei verändertem Tag-Nacht-Rhythmus verschrieben“, erklärt Anja Leist, Psychologin und assoziierte Professorin an der Universität Luxemburg, deren Hauptfokus aktuell auf Risikoreduktion von Demenz liegt. Werden Neuroleptika im Kontext der Altenpflege verschrieben, fällt deren Anwendung unter den breit gefächerten Begriff der sogenannten Freiheitsentziehenden Maßnahmen, kurz FEM. Vorausgesetzt, sie bezwecken die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. „Es lässt sich bei der Gabe von Neuroleptika nicht immer klar abgrenzen, ob eine Freiheitsentziehung oder nur eine Nebenwirkung einer notwendigen Behandlung von Symptomen vorliegt“, erklärt Leist. Allerdings sei bei der Behandlung mit Neuroleptika der Eingriff in die Grundrechte zumindest nach deutschem Recht noch schwerwiegender als andere FEM, da auch die körperliche Integrität der Betroffenen beeinträchtigt wird.

Definition

  • Fixierungen der Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen:

    • Das Verhindern des Verlassens des Bettes durch Bettgitter oder besondere Schutzdecken, Bettschürzen
    • Sitzhosen, in denen die Betroffenen den Stuhl oder Rollstuhl nicht mehr verlassen können
    • Anlegen von Handfesseln, Fußfesseln oder Körperfesseln
    • Anlegen von Sitzgurten, Leibgurten oder Bauchgurten im Bett oder (Roll-)Stuhl
    • Anlegen von Schutzdecken, Betttüchern oder Schlafsäcken
    • Anlegen von Sicherheitsgurten am (Roll-)Stuhl
    • Festigung von Therapie/Stecktischen am (Roll-)Stuhl

    Einsperren der Betroffenen:

    • Schwergängige Türen
    • Abschließen der Zimmertür eines Bewohners
    • Verriegelung der dem Bewohner bekannten und benutzbaren Ausgänge
    • Täuschung über vorhandene Verriegelungen an Türen
    • Das Verhindern des Verlassens der Einrichtung oder der Station durch besonders komplizierte Schließmechanismen (z.B. Trickschlösser oder Zahlenkombinationen) oder durch zeitweises Absperren der Eingangstür tagsüber oder nachts, ohne dass der Betreute einen Schlüssel erhält oder das Öffnen der Tür anderweitig sichergestellt ist
    • Hoch angebrachte Türgriffe
    • Drehknaufe
    • Gesicherte Aufzüge

    Sedierende Medikamente wie:

    • Schlafmittel, Neuroleptika und andere Psychopharmaka, wenn sie gegeben werden:
      - um den Bewohner an der Fortbewegung in der Einrichtung oder am Verlassen der Einrichtung zu hindern
      - um die Pflege zu erleichtern
      - um Ruhe auf der Station oder im Heim herzustellen

    Sonstige Vorkehrungen:

    • Arretierung des Rollstuhls
    • Zurückhalten am Hauseingang durch das Personal
    • Wegnahme der Bekleidung und Schuhe der Bewohner
    • Wegnahme der Fortbewegungsmöglichkeiten (z.B. Rollstuhl, Gehwagen)
    • Wegnahme von Sehhilfen
    • Durch Ausübung psychischen Drucks sowie Anwendung von Verboten, List, Zwang und/oder Drohungen
    • Verbot das Zimmer, die Station oder das Haus zu verlassen
    • Elektronische Maßnahmen (an der Kleidung, im Schuh oder am Handgelenk angebrachter Sender) – strittig 

Dabei hatte die Tochter, die im Heim als einzige Vertrauensperson angegeben war, beim Einzug ihrer Mutter ausdrücklich verlangt, dass diese keine beruhigenden Medikamente bekommt. 2012 hatte Irène Seyler nach einer Knie-OP ein Mittel aus der Familie der Neuroleptika (Rispedal) nicht vertragen. Dem dringenden Wunsch, eine Wiederholung dieser Erfahrung zu vermeiden, trug das Pflegeheim keine Rechnung. Als Grund für die nicht abgeklärte Verschreibung von Haldol führte der verschreibende Arzt an, Irène Seyler habe aggressives Verhalten aufgewiesen. Weil sie es nicht mochte, wenn Fremde sie anfassten, begann sie sich den Pfleger*innen gegenüber wohl herausfordernd zu verhalten. Ein Umstand, der durch den Kontakt zu ihrer Tochter durchaus hätte anders geregelt werden können, glaubt letztere.

Nun verfällt Françoise Seyler beim Anblick ihrer Mutter in Panik – und wird daraufhin vom Pflegepersonal hinausgebeten. Einen Tag später kommt sie zurück, der Zustand ihrer Mutter ist unverändert. Auf mehrfache Nachfrage hin ruft das Pflegeheim einen Krankenwagen. Im Krankenhaus werden bei Irène Seyler Anorexie, Dehydration und Somnolenz (schläfriger Zustand in Form einer Bewusstseinsstörung), später eine akute Niereninsuffizienz festgestellt. Dies geht aus dem Entlassungsbrief des Krankenhauses hervor. In einer späteren Zeugenaussage spricht die behandelnde Ärztin auch von einer Überdosis Haldol, die sie als möglichen Grund für das Nierenversagen nennt.

Der Grund für die Dehydratation lässt sich aus der Pflegedokumentation des Heimes herauslesen, die dem Lëtzebuerger Journal vorliegt. Irène Seyler wurde zwischen dem 12. und dem 22. Mai demnach zu wenig Flüssigkeit verabreicht. Die dokumentierte Flüssigkeitsmenge betrug in diesem Zeitraum zwischen 550 ml und 1150 ml am Tag, zwischen dem 13. und 16. Mai waren es sogar nur 300 ml am Tag.

Hinzu kommt die Fragwürdigkeit des zehntägigen Besuchsverbotes zur „Eingewöhnung“.  Prof. Dr. Rolf D. Hirsch, ein Facharzt für Nervenheilkunde, Geriatrie, Psychotherapeutische Medizin und Psychoanalyse aus Bonn, bei dem Françoise Seyler eine Stellungnahme zu dem Fall beantragt hatte, schreibt in dieser: „Der Entzug einer engen Angehörigen, mit der über Jahre eine enge Beziehung besteht, ist aus medizinisch-pflegerischer Sicht sehr bedenklich.“ Und weiter: „Durch dieses Vorgehen kann es bei einem Menschen mit einer Demenz zu einer unumkehrbaren Verschlechterung des psychophysischen Zustands kommen.“

Die Erlebnisse von Françoise Seyler und die Einblicke in deren Pflegeakte zeichnen ein besorgniserregendes Bild. Das Themenheft „Freiheitsentziehende Maßnahmen und Gewalt in der Altenpflege“, das 2010 vom RBS-Center fir Altersfroen und der Universität Luxemburg herausgegeben wurde, unterstreichen die Herausforderungen, mit denen sich Luxemburgs Altenheime schon vor elf Jahren konfrontiert sahen. So stellt Wolfgang Billen zu Beginn des Themenheftes eine Studie vor, die im Rahmen des Master-Studienganges „Gerontologie“ an der Universität Luxemburg durchgeführt wurde. Hier schreibt er zum Beispiel: „Die Auswertung der Fragebögen der Leitungskräfte ergab, dass Luxemburg – trotz relativ hoher personeller und finanzieller Ressourcen – mit einer Fixierungsrate von 53,5% und einer Verabreichung von Psychopharmaka bei 61,8 % der Bewohner im internationalen Vergleich im oberen Segment liegt.“ Es sollte die bisher letzte Studie dieser Art gewesen sein. Wie die Situation jetzt – elf Jahre und eine Pandemie später – ist, lässt sich nur schwer ermitteln. Das Lëtzebuerger Journal versucht es trotzdem.

„Wir sind nicht die Polizei vor Ort. Wir können nicht hinter jedem einzelnen Pfleger stehen, um zu verhindern, dass nichts falsch abläuft.“

Claude Siebenaler, Verantwortlicher für die Abteilung für ältere Menschen beim Familienministerium

Bei der Recherche wird schnell klar - 2021 ist folgende Aussage von Wolfgang Billen immer noch richtig: „Es gibt in Luxemburg keine speziellen rechtlichen Bestimmungen, die die Anwendung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen in irgendeiner Weise regeln. Es ist nicht geklärt, wer Freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen darf, welche Gründe die Anwendung rechtfertigen, über welchen Zeitraum die Maßnahmen angewandt werden dürfen und wie eine Überprüfung getroffener Entscheidungen auszusehen hat. Da es keinerlei Richtlinien zur Dokumentation von Freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt, existiert demnach auch keine Möglichkeit, den Gebrauch zu kontrollieren.“

Ein Umstand, für dessen Änderung sich Françoise Seyler mit einer Petition starkmachen wollte. Damit anderen Menschen nicht das gleiche widerfährt, wie ihrer Mutter, braucht es ihrer Meinung nach ein Gesetz, das die Anwendung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen ganz genau regelt, so wie das zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Im Februar 2021 hat sie die Petition 1751 eingereicht, „für ein striktes Verbot von Sedierung (Ruhigstellung, früheres Angurten) und ein menschlicheres Gesundheitssystem für schutzbedürftige Personen in den Institutionen in Luxemburg“, damit „nicht die gewinnbringende Orientierung, sondern die Gesundheit und das Wohlergehen der Bewohner im Vordergrund stehen“.

Ob und welche FEM bei  Patient*innen angewandt werden, liegt aktuell in Luxemburg im Ermessen des Hauses – genau wie der Umgang mit der Pandemie im Ermessen des jeweiligen Pflegeheimes liegt. Eine unabhängige Kontrollinstanz gibt es nicht. Kontrollen vor Ort seien schwierig, gibt Claude Siebenaler zu. Er ist Verantwortlicher für die Abteilung für ältere Menschen beim Familienministerium. „Wir sind nicht die Polizei vor Ort. Wir können nicht hinter jedem einzelnen Pfleger stehen, um zu verhindern, dass nichts falsch abläuft.“ Aktuell gebe das Familienministerium Altenheimen eine Zulassung (agrément), basierend auf deren Infrastruktur sowie deren Personal. Um eine Zulassung zu bekommen, muss das Haus also zum Beispiel eine gewisse Flurbreite oder Geländer an den Wänden haben. Beim Personal wird unter anderem darauf geachtet, dass sie eine gewisse Qualifizierung haben und Luxemburgisch sprechen. Wurde diese Zulassung erst einmal erteilt, ist das Ministerium nicht mehr zuständig. „Das reicht nicht aus, dessen sind wir uns bewusst“, sagt Siebenaler. Das Familienministerium verurteile jeden Fall von schlechtem Behandeln vulnerabler alter Menschen und setze sich für ihren Schutz ein. Um das Versprechen auch in die Tat umzusetzen, wurde am 20. Februar 2020 das Gesetzesprojekt mit der Nummer 7524 in der Chamber abgelegt und befindet sich seitdem auf dem Instanzenweg.

Verstärkte Kontrolle

„Ziel des Gesetzes ist, den Menschen noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Der Bewohner soll sich aktiv in seinen Tagesablauf einbringen können.“ Auch sollen die Bewohner*innen ein Recht auf ein Ethikkomitee im Haus haben. „Das war bisher keine Verpflichtung“, sagt Siebenaler. Aktuell ist es jedem Pflegeheim selbst überlassen, ob es ein solches Kontrollkomitee hat oder nicht. „Wir überlegen derzeit, ob diese obligatorischen Ethikkomitees auch übergreifend zusammenhängen, also quasi überdacht sein sollen.“ In den letzten 13 Monaten habe das Familienministerium enorm viel gelernt und auch die Kritik der Menschenrechtskommission nehme man sich zu Herzen. Die Pandemie habe dazu geführt, dass das Gesetzesprojekt noch weiter nachgebessert werden soll. Wann letzteres gestimmt wird, könne er noch nicht sagen.

Alain Brever

Ein Abschnitt im Gesetz steht allerdings jetzt schon fest: Fortbildungen in der Psychogeriatrie sollen für Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen obligatorisch werden. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem RBS – Center fir Altersfroen auch jetzt schon angeboten. „Der Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen ist ein Alltagsthema in der Pflege“, sagt Alain Brever, Direktor des RBS. Dabei sei es wichtig, sich darüber in Kenntnis zu setzen, welche Personen davon betroffen sind. In Altenheimen und -strukturen, die ältere Menschen behandeln, würden solche Maßnahmen „wenn überhaupt“ nur bei demenzerkrankten Personen eingesetzt. In Luxemburgs Altenheimen leben um die 30 Prozent Menschen, die unter einer Form von Demenz leiden. „Von diesen 30 Prozent ist nicht jeder in einer Situation, dass bei ihm solche FEM angewandt werden könnten“, betont Brever. Ist das dennoch der Fall, ist der Grund meist die Sturzprävention. „Der an Demenz Erkrankte weiß nicht, dass er fällt, wenn er aufsteht.“ Täte diese*r es dann doch, weil er*sie sich unwohl fühlt, sei das das Schlimmste, was in einem Altenheim passieren kann. „Es ist statistisch belegt, dass der Weg vom Fall zur Hüftprotese oder zur weiteren Abnahme der Mobilität nicht mehr weit ist, bis zum Tod.“ Nach einem Sturz beginne meist ein Teufelskreis aus Krankenhausaufenthalten und Rechtfertigungen vor der Familie. Zudem misst der aktuelle Qualitätsindikator in Luxemburg Pflegequalität an der Sturzhäufigkeit. Alle Mitarbeiter*innen, die in einem Altenheim arbeiten, würden stets versuchen zu verhindern, dass jemand hinfällt. Dabei sei eine FEM laut Brever immer der letzte Ausweg.

„Es reicht nicht zu sagen wir machen alle Türen auf, beenden alle FEM und überlassen die Menschen sich selbst. Es geht darum, die Menschen zu schützen.“

Jörg Bidinger, Gerontologe

Jörg Bidinger war 2010 selbst einer der Autoren des Themenheftes „Freiheitsentziehende Maßnahmen und Gewalt in der Altenpflege“. Er arbeitet bis heute als Gerontologe beim RBS. „Es ist nicht so, dass nach der Studie, die wir vor elf Jahren in Zusammenarbeit mit der Uni Luxemburg durchgeführt haben, nichts passiert ist“, betont er. Nur weil in Luxemburg kein Gesetz existiere, heiße das nicht, dass solche Maßnahmen inflationär benutzt würden. Das Ganze sei komplizierter: „Es reicht nicht zu sagen wir machen alle Türen auf, beenden alle FEM und überlassen die Menschen sich selbst. Es geht darum, die Menschen zu schützen.“

Alain Brever über Fortbildungen im Bereich der Altenpflege

*auf Luxemburgisch

Viel wichtiger als ein Gesetz, sei die Fortbildung der Mitarbeiter*innen, wie sie aktuell im Gesetzesprojekt steht. Pfleger*innen müssen informiert werden, was FEM sind und was dazu führt, dass sie angewandt werden. „Anhand von alternativen Programmen lernen sie, die Anzahl von FEM zu reduzieren. Weil sie mit den Betroffenen zum Beispiel daran arbeiten, Muskelkraft aufzubauen, um am Ende das Sturzrisiko zu mindern.“ Im nationalen Demenzplan , der 2013 in Kraft getreten ist, sei deshalb neben der Sensibilisierung der Bevölkerung auch Sensibilisierungsarbeit für die Häuser enthalten. Die Fortbildung „Psychogeriatrie“ richtet sich an 40 Prozent der Mitarbeiter von stationären und semi-stationären Institutionen und vermittelt ein Basiswissen darüber, was Demenz ist, wie mit daran erkrankten Menschen besser kommuniziert werden kann und wie er mit herausforderndem Verhalten umgehen kann. „Wenn ich das als Mitarbeiter weiß, komme ich nicht mehr so schnell in eine Situation, in der ich mir nicht mehr anders zu helfen weiß“, sagt Bidinger. Das RBS zusätzlich Kurse wie zum Beispiel Sturzprävention, aber auch Widerstandsfähigkeit gegen psychische Belastungen im Alltag auf dem Arbeitsplatz, um das Stressmanagement von Mitarbeiter*innen in Altenheimen zu verbessern. „Auf diesem Weg können wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Anwendung von FEM reduziert wird.“

Jörg Bidinger über Freiheitsentziehende Maßnahmen und Alternativen dazu

*auf Luxemburgisch

Dem Gerontologen sei auch keine Studie bekannt, nach der eine gesetzliche Regelung zu einer Reduzierung von FEM geführt habe. Studien dazu, dass geschultes Personal zu einer solchen Reduzierung führt, gebe es hingegen schon. RBS-Direktor Alain Brever stellt die Frage: „Wenn es im Gesetz festgeschrieben wird und der Richter sagt, die Person kann angeschnallt werden, ist es dann weniger schlimm?“ Egal ob es der*die Pfleger*in, die Direktion, ein*e Arzt*Ärztin oder letztendlich ein Gericht sei, das die Entscheidung treffe, „es ist eine große Verantwortung, eine FEM anzuwenden und es soll die aller- allerletzte Maßnahme sein“. Ein Gesetz könne seiner Meinung nach jedoch komplementär wirken und Sicherheit geben: „Es kann für den Pfleger, den Senior und seine Familie hilfreich sein. Dem Pfleger kann es im Falle eines Falles den Rücken gegenüber der Direktion, der Familie oder dem Ministerium stärken.“

Anja Leist ist ihrerseits für ein Gesetz, das die Anwendung von FEM regelt. „Damit man die in Einzelfällen unnötige Anwendung von FEM verhindert und eine Sicherheit schafft – sowohl für Angehörige als auch für Pflegende.“ Ihrer Auffassung zufolge wäre Fortbildung in Kombination mit einem Gesetz ideal. Wann immer Berichte von Angehörigen auftauchen, bei deren Familienmitgliedern FEM gegen deren Willen angewandt würden, wie zum Beispiel im Fall „Blannenheem“ oder dem Fall von Irène Seyler, zeige das, dass ein Gesetz die richtige Lösung wäre. „Auch um Pflegern und Medizinern die Sicherheit zu geben, dass etwaige Maßnahmen ethisch und rechtlich in einem gesicherten Rahmen stattfinden.“ Die Forscherin ist der Überzeugung, dass es „für jeden vermeidlichen Grund von FEM eine Alternative gibt, die sicherstellt, dass diese Maßnahmen nicht angewandt werden müssen.“

Innovation in der Altenpflege

  • Alex* ist Altenpfleger und konnte in den letzten Jahren beobachten, wie zunehmend Innovationen die Arbeit in den Pflegeheimen erleichtern. Ein Beispiel ist der sogenannte Patientenlifter, der dabei hilft, Menschen aus dem Bett zu heben. „Dadurch kommt es zu viel weniger Verletzungen beim Personal und die Menschen haben mehr Freiheiten.“ Was er besonders zu schätzen weiß, ist der Wert, den Luxemburg auf Fortbildungen legt. Erst vor kurzem hat er selbst einen Kurs zu den Themen Suizid, Lebensende und Neuroleptika besucht. 

    Alain Brever nennt Alternativen zu einem Bettgitter, wie zum Beispiel Teppiche, die ein Signal beim Pflegenden auslösen, wenn die Person aus dem Bett aufsteht. Institutionen könnten inzwischen Pflegebetten bestellen, die fast am Boden sind und aus denen man kaum herausfallen kann. Dadurch behält der* Bewohner*in die Freiheit aus dem Bett aussteigen zu können, ohne Gefahr zu laufen, sich beim Herausfallen zu verletzen. Daneben gebe es Uhren mit integriertem GPS: „Es gibt viele demente Menschen, die physisch fit sind und zwar aus einem Gebäude herausfinden, aber sicher nicht wieder hinein ins Heim finden würden“, so Brever. Um jemanden zu tracken, müsse ein*e Angehörige*r ein Dokument unterschreiben, welches dieses erlaubt. 

    Anja Leist beobachtet auch Innovationen im Ausland. In den Niederlanden gäbe es sogenannte Snoezle-Räume. Dabei handele es sich um einen physisch begrenzten Raum, ausgestattet mit weichen Materialien und sanfter Musik. Wie eine Kuschelhöhle, in der die Menschen gut runterkommen würden. Die Alzheimer Society in England empfehle eine umarmende Puppe, die man sich um den Hals hängt. Auch das wirke beruhigend auf Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung besonders rastlos sind.

Das Familienministerium tut sich bei der Verankerung der Regelung von FEM in einem Gesetz in der Antwort gegenüber dem Lëtzebuerger Journal schwer. „Im Gesetz soll später ein ‚concept de bientraitance‘ stehen. ‚Maltraitance‘ soll am besten etwas sein, was es nicht mehr gibt“, sagt Claude Siebenaler. „Die Frage ist, wie weit muss etwas in einem Gesetz bis untenhin durchdekliniert sein und wie weit muss der Verwalter der Institution eine Freiheit behalten.“ Schließlich würden Häuser, in denen Menschen mit Demenz leben andere Voraussetzungen haben als andere. Das Thema FEM sei zwar noch nicht niedergeschrieben, stehe jedoch offen zur Diskussion. „Wir sind bereit, einen Schritt nach vorne zu machen. Der Mensch verdient den absoluten Respekt“, betont Siebenaler.

Besseres Beschwerdemanagement

Damit künftig klar ist, an wen sich Menschen, die einen Missbrauch von FEM feststellenwenden können, werde  auch eine „gestion des réclamations“ im Gesetzesprojekt festgehalten. Demnach muss jedes Pflegeheim ein Beschwerdemanagement einrichten. Wer dort keine Antwort bekommt, solle sich beim Ministerium melden. „Wir denken weiter darüber nach, was wir als Ministerium noch einrichten können, um den Menschen diesbezüglich mehr Möglichkeiten zu bieten.“

„Es gibt für jeden vermeidlichen Grund von FEM eine Alternative, die sicherstellt, dass diese Maßnahmen nicht angewandt werden müssen.“

Anja Leist, Forscherin an der Universität Luxemburg

Dass Pflegeheime aufgrund verschiedener Gegebenheiten die Freiheit bräuchten, selbst über ihre Funktionsweise zu bestimmen, sieht Anja Leist kritisch. „Es wäre schön, wenn für alle Bewohner von Altenheimen die gleichen Standards geschaffen würden. Die Richtlinien müssten aus den Familienministerien kommen“, sagt die Forscherin. Auch während der Pandemie hätte sie es geschätzt, wenn alle Pflegeheime von den kreativen Lösungen hätten profitieren können, die zum Teil von einzelnen Häusern gefunden wurden. „Wir Forscher an der Uni sind jederzeit bereit mitzuhelfen und unsere Empfehlungen zu geben“, sagt sie an das Familienministerium gerichtet.

Anja Leist

Jörg Bidinger macht darauf aufmerksam, dass die heutige Situation unterdessen nicht vergleichbar mit jener von vor 20 Jahren sei. Durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetz würden die Menschen tendenziell viel länger zuhause leben. „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie in einem fragileren Gesundheitszustand sind, wenn sie erst im Altersheim sind. Das kann auch einen Impakt auf ihren kognitiven Zustand haben, sodass es da keine Vergleichbarkeit gibt.“ Früher seien die Menschen ins Altenheim gegangen, wenn sie sich allein gefühlt haben, ergänzt Alain Brever. „Es war eine Art Wohngemeinschaft, in dem sie auch mal gerne 30 Jahre gelebt haben. Heute leben sie vielleicht ein bis zwei Jahre dort.“ Auch die Anzahl an Personal auf einem Stockwerk sei inzwischen viel höher. Wo früher ein*e Pfleger*in war, ist jetzt ein ganzes Team. Deshalb sei es quasi unmöglich Zahlen von FEM miteinander zu vergleichen.

Mit einem Pflegenotstand hat Luxemburg aktuell (noch) nicht zu kämpfen. „Unser Personalschlüssel ist im Vergleich zum Ausland gut“, sagt Alain Brever. Natürlich gehe immer mehr, jede*r Pfleger*in wünsche sich mehr Zeit. „Wir haben in dem Sinn aber keinen Notstand, wie es in anderen Ländern der Fall ist.“ Das bestätigt auch Alex*. Er ist Krankenpfleger auf einem Stockwerk, auf dem ausschließlich Menschen leben, die unter einer schweren Demenz leiden. „Die Kommunikation und die Funktionalität eines Teams haben mehr Wert als mehr Personal“, sagt er.

Jörg Bidinger

Alex zufolge gebe es in der Bevölkerung einen Mangel an Verständnis darüber, wie ein Pflegeheim funktioniert. „Freiheitsentziehende Maßnahmen oder Gewalt in der Pflege sind nicht nur Handgreiflichkeiten“, sagt er. Diese würden in der Realität so gut wie nie vorkommen, er zumindest habe in seiner Karriere nie mitbekommen, dass jemand physisch misshandelt wurde. Ein typisches Beispiel das eher vorkomme sei, dass eine Person mit dem Rollstuhl so nah an den Tisch gerückt wird, dass er sich nicht mehr bewegen kann. FEM würden bereits in der Ausbildung jedes Pflegenden thematisiert. Für Familienmitglieder sei es meist eine schwere und emotionale Angelegenheit, eine*n Angehörige*n in Pflege zu geben. „Dadurch gibt man die eigene Schwäche zu, dass man sich nicht mehr selbst kümmern kann. Man setzt sich damit auseinander, dass das Leben sich verändert und wir alle einmal alt werden.“ Pflege abgeben heiße Vertrauen – und das sei nicht immer einfach.

Der Mangel an Verständnis beobachtet Alex unter anderem auf den Sozialen Medien. „Angehörige posten Fotos von einem Zimmer, in dem es unordentlich ist. In den Kommentaren regen die Menschen sich dann auf, wie schlimm ihre Liebsten in diesem Heim leben müssen.“ Während im Internet nur ein Ausschnitt zu sehen ist, sei die Realität eine ganz andere. Auf seinem Arbeitsplatz würde versucht, den Menschen trotz schwerer Demenz so viele Freiheiten wie möglich zu geben. Nach der Pflege gehen sie ihrem Alltag nach. „Wenn sie das Bedürfnis haben, ihren Schrank auszuräumen, einen Stuhl umzukippen oder an Bildern zu rücken, hindern wir sie nicht daran.“ Der an Demenz erkrankte Mensch würde in dem Moment Komfort suchen. „Würden wir dauernd hinter ihnen herräumen, würden wir erstens nicht fertig werden und zweitens wäre die an Demenz erkrankte Person nicht glücklich.“

Die Frage nach der Ruhigstellung

Eine Frage, die Pfleger*innen häufig gestellt würde, sei die nach der medizinischen Ruhigstellung. „Mitarbeiter aus Pflegeheimen können das gar nicht entscheiden“, sagt Alex. Medikamente, die Menschen ruhigstellen, darunter auch Neuroleptika, können ausschließlich von Ärzt*innen  verschrieben werden. Dabei sei eine solche Ruhigstellung nur sehr selten im Interesse des*des Bewohners*Bewohnerin und seiner Pfleger*innen. „Durch den Einsatz solcher Medikamente brauch der Bewohner eine intensivere Pflege, weil seine Mobilität enorm eingeschränkt wird.“  Der Prozess des Älterwerdens würde dadurch enorm beschleunigt.

„Vor 20 Jahren war ein Altenheim eine Art Wohngemeinschaft, in dem die Menschen auch mal gerne 30 Jahre gelebt haben. Heute leben sie vielleicht ein bis zwei Jahre dort.“

Alain Brever, Direktor RBS

Menschen mit Demenz seien jedoch manchmal mit ihren eigenen Gefühlen überfordert oder würden andere in Gefahr bringen. „Sie sind konstant nervös und leben in einem permanenten Angstzustand.“ Dann sei der Einsatz beruhigender Medikamente zur Verbesserung ihres eigenen Wohlbefindens sinnvoll. Der Pfleger konnte zudem mehrmals beobachten, wie der gezielte Einsatz beruhigender Medikamente einen positiven Einfluss auf die Beziehung zur Familie hatte. „Manche Angehörige wollten nicht mehr zu Besuch kommen, weil sie ihre Liebsten nicht mehr in dem Zustand sehen wollten. Oder sie erinnerten sich zu sehr an traumatische Erlebnisse vor der Zeit im Pflegeheim. Viele Demenzkranke sind zuhause gewalttätig geworden.“ Ein Pflegeheim sorge hier für die nötige Distanz. Bei richtiger Pflege und einer Routine fühle sich der*die Demente im Idealfall verstanden.

© Lex Kleren

Auf dem Stockwerk, auf dem Alex arbeitet, bekämen die meisten Menschen schon Medikamente, wenn sie ankommen. „Wir versuchen so sehr es geht davon wegzukommen und herauszufinden, wie der Mensch in seiner pursten Form funktioniert.“ Daraufhin werde jeder Fall von Monat zu Monat erneut besprochen und die Dosis der Medikamente nach Bedarf angepasst.

Alex kennt jedoch auch die andere Seite von Gewalt in der Pflege. „Es kommt oft vor, dass Bewohner handgreiflich werden. Ich habe Narben durch meinen Job und ich habe Kollegen, die ein Leben lang mit den Folgen der Gewalt von ihrem Gegenüber leben müssen“, sagt er. Auf seinem Stock würden regelmäßig Pfleger*innen mit blauen Flecken nach Hause gehen, wo sie ihrer Familie erklären müssen, dass der*diejenige, der*die das getan hat, nichts dafür kann. Mitarbeiter*innen, die ein Leben lang in der Pflege gearbeitet haben und in Rente gehen, haben fast immer chronische physische Probleme. Das sei eine Tatsache, derer sich Pfleger*innen bewusst seien. „Wir wissen, wieso wir das tun und warum wir unseren Job trotzdem gerne machen.“ Auch wenn es unprofessionell ist, sei es unvermeidbar, eine Beziehung zu den Bewohner*innen aufzubauen. Wenn deren Zustand sich verschlechtert, wirke sich das auch auf das Gemüt der Pfleger*innen aus. Der Beruf sei lange nichts für jede*n, viele Praktikant*innen würden abgeschreckt, andere Kolleg*innen hören nach ein paar Jahren auf. „Aber wenn der Beruf zu einem passt und man die mentale Stärke dafür hat, kann man ein Pflegeheim zu einem schönen Ort machen, an dem alte Menschen in Ruhe ihren Lebensabend verbringen können.“

Der Pfleger rät Familienmitgliedern stets das Gespräch mit dem Pflegepersonal zu suchen. Aus seiner Erfahrung würden die meisten positiv aus einem solchen Gespräch rausgehen. Auch Alain Brever rät: „Wer als Angehöriger beobachtet, dass der Senior abwesend ist, sollte immer mit dem Arzt sprechen. Kommunikation ist wichtig. Die Familie darf sich dafür interessieren, welche Medikamente der Senior bekommt und welche Nebenwirkungen es gibt.“ Alex findet es schade, dass meist negative Gefühle mit Pflegeheimen in Verbindung gebracht werden. „Man könnte den Menschen viel mehr Mut machen mit Geschichten aus dem Heim. Ich kenne Personen, die dort wieder gelernt haben zu gehen, nachdem sie zwei Jahre lang im Rollstuhl saßen.“

„Es kommt oft vor, dass Bewohner handgreiflich werden. Ich habe Narben durch meinen Job und ich habe Kollegen, die ein Leben lang mit den Folgen der Gewalt von ihrem Gegenüber leben müssen.“

Alex*, Pfleger auf einem Stock für Demenzkranke

Ein Happy End, das Françoise Seyler nicht erleben durfte. Im Entlassungsbrief ihrer Mutter heißt es, dass Irène Seyler am 1. Juni 2015 „plötzlich nach der Körperpflege, vermutlich infolge einer massiven pulmonalen Embolie“ im Krankenhaus verstarb. Drei Wochen nach ihrem Einzug ins Pflegeheim.

Ob ihr Tod auf die Einnahme von Neuroleptika zurückzuführen ist, lässt sich nicht sagen. Eine Obduktion wurde nie durchgeführt. Auch Prof. Dr. Hirsch schreibt in seiner Stellungnahme abschließend: „Es ist immer schwierig, bei multimorbiden alten Menschen eine alleinige Todesursache ausmachen zu können, da meist mehrere Faktoren negativ zusammenwirken.“ Nachdem Françoise Seyler im Dezember 2015 Klage gegen Unbekannt erhoben hatte, mit dem Ziel einen Präzedenzfall für Luxemburg zu schaffen, wurde das Verfahren vier Jahre später eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt dazu im März 2019: „Bei rückblickend nicht sicher feststellbarer Todesursache lässt sich die Frage nach einem Kausalzusammenhang zwischen Medikation mit Haldol und dem Todeseintritt am 1.06.2015 nicht sicher beurteilen […]“

Auch wenn die Petition von Françoise Seyler mit 1.088 Unterschriften nicht genügend Stimmen erhalten hat, mit der eine öffentliche Anhörung im Parlament stattfindet, hofft sie, dass die Politik über die Regulierung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege spricht. Nach sechs Jahren auf der Suche nach Gerechtigkeit ist sie erschöpft und wütend - sie fühlt sich hilflos. Menschen, denen sie begegne, würden ihr oft sagen, dass sie nicht zur Ruhe komme, weil sie mit dem Tod ihrer Mutter nicht klarkäme. „Das stimmt nicht“, sagt sie entschlossen. Françoise Seyler will einfach nur verhindern, dass anderen Menschen das gleiche widerfährt wie ihrer Mutter.

*Name von der Redaktion geändert