Rufbereitschaft und Homeoffice, ein steuerliches Kopfzerbrechen

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Grenzgänger*innen, die sich abends oder am Wochenende zu Hause einloggen müssen, droht die Überschreitung der tolerierten Homeoffice-Tage – aber auch ihren Arbeitgeber*innen.

Homeoffice, eine persönliche Entscheidung mit individuellen Konsequenzen? Nicht wirklich. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der durch die Corona-Krise hinterlassenen Ausnahmeregelung am 30. Juni ist viel die Rede von der Enttäuschung der Grenzgänger*innen, die seit dem 1. Juli zu fast 100 Prozent in die Präsenzarbeit zurückkehren müssen, von ihrer Verdrossenheit angesichts der Staus auf der Autobahn oder der wiederkehrenden Störungen des Bahnverkehrs. Die Herausforderungen des Homeoffice in den Grenzregionen gehen jedoch weit über die Frage hinaus, wie viel es kosten würde, wenn die von den Steuerbehörden der Grenzländer tolerierte Quote – 19 Tage in Deutschland und bald 34 Tage in Belgien und Frankreich (siehe Kasten) – überschritten würde.

Die Gefahr besteht nicht nur auf dem Einkommensteuerbescheid der Grenzgänger*innen, sondern auch auf dem Unternehmen, wenn Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst erforderlich ist, sei es einmal pro Woche oder eine Woche pro Monat. „In Unternehmen, die viele Informatiker beschäftigen, sind manchmal 50 Prozent oder mehr von ihnen Grenzgänger“, betont Roberto Mendolia, Vorsitzender der Gewerkschaft Aleba, die die Mehrheit im Finanzsektor stellt. „Nun stellt allein die Tatsache, dass sie sich von zu Hause aus in das Produktionssystem einloggen, um um 2.00 Uhr morgens ein Problem zu lösen, eine Wiederholung – und einige Steuerbehörden rechnen diese Wiederholung als einen Tag Homeoffice ab.“

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