Es gibt kaum etwas Normaleres, als sich den Vornamen seines Kindes auszusuchen. Aber es wird immer häufiger akzeptiert, auch den Familiennamen zu wählen. In Luxemburg ist diese Option seit 2006 gesetzlich verankert, aber sie bleibt ein Randphänomen.
Zwei Vornamen und zwei Nachnamen sind in Portugal üblich ‒ sogar das übliche Minimum ‒ nicht aber in Luxemburg. Hier konnten Kinder bis 2006 nur mit dem Nachnamen des Vaters eingetragen werden ‒ eine Einschränkung, die gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegenüber von Frauen verstieß, was Luxemburg schließlich zu einer Gesetzesänderung zwang.
Laura hat im vergangenen Monat ein kleines Mädchen zur Welt gebracht. Es war ihr Lebensgefährte, der zum Standesamt ging, um die Geburt einzutragen. Die Wahl des Vornamens war wie bei allen Paaren Gegenstand von Diskussionen, aber Laura war sich nicht bewusst, dass der Nachname für die kleine Familie auch zur Wahl stehen könnte. „Ich hatte mir nicht einmal die Frage gestellt, alle in meinem Umfeld tragen den Namen des Vaters, mir war nicht einmal bewusst, dass es auch anders geht“, erzählt die junge luxemburgische Mutter, die eigentlich erwartete, dass ihr Kind nur den Namen des Vaters tragen würde. Der heißt David und ist Portugiese. Für ihn ist es ganz natürlich, den Familiennamen des Vaters und der Mutter zu tragen: „Ich habe ihr vorgeschlagen, dass die Kleine ihren Namen und danach meinen Namen trägt. Für mich ist das ganz normal, es ist unser beider Kind. Wenn sie älter ist, kann sie im Alltag nur einen Namen oder beide verwenden, ganz wie sie es möchte.“
Was die Zahlen betrifft, so konnten weder das Standesamt der Stadt Luxemburg noch das statistische Amt Statec aktuelle Zahlen zur Wahl des Familiennamens für Luxemburg nennen. Man weiß nur, dass im Jahr 2016 65.747 Kinder in Luxemburg nach dem 1. Mai 2006 und der gesetzlichen Verankerung des Rechts der Eltern, den Namen ihres Kindes zu wählen, geboren wurden: nur mit den Namen des ersten Elternteils, des zweiten Elternteils oder beider Elternteile. Ein Sieg auch für Alleinerziehende, die ohnehin nicht in die Schublade „Mutter/Vater“ passten, für die die Wahl des Nachnamens umso wichtiger ist. Unter ihnen wurden 39.888 Kinder (60,67 Prozent) unter dem Namen des Vaters angemeldet, was somit die Mehrheit der in Luxemburg geborenen Kinder darstellt. Während 5.307 Kinder (8,07 Prozent) unter dem Namen der Mutter angemeldet wurden, wurden 2.037 Kinder (3,10 Prozent) unter dem Namen des Vaters und der Mutter eingetragen und 637 Kinder (0,97 Prozent) wurden unter dem Namen der Mutter und des Vaters angemeldet. Obwohl das Gesetz also verschiedene Optionen zulässt, besteht die „Tradition“, nur den Namen des Vaters zu geben, mehrheitlich fort.
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