Mehr als nur Parkknöllchen

Von Christian BlockMarc Lazzarini

Ordnungswidrigkeiten auf der Spur: Die Arbeit der Ordnungsbeamt*innen der Stadt Differdingen ist vielseitig. Wir haben die Frühschicht einen halben Morgen lang begleitet.

07.00 Uhr, Schichtbeginn. Nachdem die Ordnungsbeamt*innen der Stadt Differdingen in ihre Uniform gewechselt sind, tauschen sie sich bei einer Tasse Kaffee über Neuigkeiten aus und lesen ihre Mails. "Wie sieht es aus? Sind wir bereit?", fragt Christian Brinck etwas später in den Raum, der Empfang für die Einwohner*innen der Südgemeinde und Großraumbüro zugleich ist. Gemessen an der 14-köpfigen Belegschaft, die in zwei Schichten arbeitet, eine eher kleine Dienstelle. Dafür liegt sie mitten im Differdinger Zentrum mit seinen Läden, Cafés und Restaurants und nur wenige Minuten zu Fuß von der Bahnhaltestelle entfernt.

"So, dann gehen wir ins Getümmel." Gegen halb acht leert sich das Büro. Mit dem Auto geht es auf den Foussbann. Erste Station ist an diesem Morgen die Woiwer Grundschule. Da nicht alle Schulen in den Ortschaften in der mit knapp 30.000 Einwohner*innen drittgrößten Gemeinde des Landes gleichzeitig abgedeckt werden können, zeigen die Beamt*innen Präsenz im Rotationsprinzip. "Aber wir decken spezifisch die Schulen ab, wo es die meisten Probleme gibt", erklärt Brinck. Die wachsamen Augen der Ordnungsbeamt*innen sollen hier vor allem für Sicherheit sorgen. Wobei die einzige wirkliche Gefahr, wie man so sagt, von den Autos der Eltern ausgehe, die ihre Kleinen zur Schule fahren.

Gegen Viertel vor acht nimmt das Verkehrsaufkommen auf dem Schulcampus deutlich zu, ohne aber chaotische Ausmaße anzunehmen. Eine besondere Gefahrenstelle lauert in der Kurve vor dem Eingang zum Schulhof. Autos verkehren hier in beide Richtungen. Allerdings müssen auch die Kinder durch diesen Bereich, indem es ausgerechnet auf der rechten Seite, wo die meisten von ihnen unterwegs sind, keinen Bürgersteig gibt. Zwischendurch schlängelt sich sogar noch ein E-Scooter durch den Verkehr. Ganz koscher wirkt das Manöver des Mannes nicht. Aber in den fließenden Verkehr einzugreifen, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der "agents municipaux".

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