„Man lässt den Eltern keine Wahl“

Von Christian BlockLex Kleren

Das Angebot der Kinderbetreuung durch Tageseltern nimmt seit Jahren ab – regional und insgesamt. Das Bildungsministerium will nun gegensteuern. Einblick in einen Beruf, von dem viele nicht leben können.

Ihre Petition hatte nur einen mäßigen Erfolg. Knapp 1.000 Personen unterstützten Victoriya Pops Anliegen für eine „gerechte Behandlung“ von Tageseltern. Mehr als das Vierfache davon wären für eine Anhörung erforderlich gewesen. Dennoch gibt die Mutter zweier Kinder die Hoffnung nicht auf.

Erst im vergangenen September hat Victoriya Pop angefangen, als Tagesmutter zu arbeiten. Die familiäre Situation war ausschlaggebend für ihre Entscheidung: So kann sie, die zuvor in einer Kinderbetreuungseinrichtung arbeitete, flexibler auf die Schulzeiten ihrer Kinder reagieren. Doch es dauert nicht lange, bis sie Probleme feststellt. Wie viele Tagesmütter vor ihr erlebt sie, wie Eltern ins Grübeln geraten, wenn man ihnen erklärt, dass sie für diese Form der Betreuung deutlich mehr bezahlen müssen als in einer Krippe oder in einem Hort.

Der Staat beteiligt sich über das System der Kinderbetreuungsgutscheine (CSA) an den Kosten für die Kinderbetreuung. Das Einkommen des Haushalts wird dabei ebenso berücksichtigt wie die Anzahl der Kinder oder die Form der Betreuung. Bei Kinderkrippen und -horten sind es maximal sechs Euro pro Stunde, bei der „assistance parentale“ höchstens 3,75 Euro (Nachtzuschlag: 50 Cent). Die öffentliche Hand bezuschusst maximal 60 Stunden pro Woche. Kinder im Alter zwischen einem und vier Jahren profitieren in den Krippen und Co. vom Programm der mehrsprachigen Frühförderung. Das entspricht 20 Gratisstunden. Für Tageseltern gilt das nicht.

So wie Victoriya Pop geht es derzeit vielen Tagesmüttern im Land: Ohne das Einkommen des*der Partner*in geht die Rechnung nicht auf. Das hat mehrere Gründe. Zum einen bringt der Job Mehrkosten mit sich. Mehrere hundert Euro im Monat kann die obligatorische Anmeldung als Selbstständige*r bei der Gesundheitskasse ausmachen. Wer allerdings im Krankheitsfall vom ersten Tag an eine Entschädigung für den Einkommensausfall (wenngleich auch nur in Höhe von 80 Prozent) haben will, sollte sich zusätzlich bei der Arbeitgeber*innenmutualität anmelden. Dennoch bleibt selbst dann das Risiko einer vorübergehenden Schließung, wenn beispielsweise der eigene Nachwuchs die Magendarmgrippe erwischt hat. Verpflichtend sind auch eine Berufshaftpflichtversicherung sowie die Anpassung der Wohnung etwa durch die Absicherung von Treppen oder Fenstern, was wiederum mit Kosten verbunden sein kann. Produkte des täglichen Bedarfs, Essen und Getränke kosten Geld. Ob der staatliche Beitrag von 4,50 Euro ausreicht, um eine ausgewogene Hauptmahlzeit anzubieten, lässt sich angesichts gestiegener Preise anzweifeln, von Frühstück oder Zwischenmahlzeiten ganz abgesehen.

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