Krallen ausfahren gegen Copycats

Von Laura TomassiniLex Kleren

Es ist wohl mit das Schlimmste, was Künstler*innen passieren kann: Das eigene Werk wird kopiert und von einer anderen Person verkauft – ohne Namensnennung, ohne Auszahlung eines Anteils und vor allem ohne Erlaubnis. Urheberrechtsverletzungen sind im Kunstbereich gang und gäbe, bleiben meist unbestraft, aber nicht unbemerkt.

„Geklaut wird immer, vieles auch von Hobbykünstlern. Das ist normal und das finde ich nicht so dramatisch, denn viele von ihnen wissen nicht immer, was sie tun und man kann mit ihnen reden. Aber wenn es um große Marken geht, dann ist das eine ganz andere Sache.“ Es sind ernüchternde Worte, mit denen Lisa Junius das Interview beginnt. Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Künstlerin von Kund*innen auf etwas aufmerksam gemacht, dessen Tragweite sie bis dato noch nie selbst erlebt hatte.

Zwei ihrer ikonischen Love Potions, also kleine, etwas unregelmäßig geformte Vasen in unterschiedlichen Blautönen, stehen in Australien in einem Shop – allerdings in keinem, der auf Lisas Liste von Retailern (Englisch für Händler*innen), zu finden ist. „Einige Kunden hatten die Potions entdeckt und heimlich Fotos davon samt Referenzen und Barcode gemacht, um sie mir zu schicken, sonst hätte ich davon niemals erfahren“, so die Künstlerin. Normalerweise hätte sie die Sache ignoriert, nur dass es sich beim australischen Laden um einen Großhändler handelte. „Auf einmal haben mir noch mehr Leute dasselbe berichtet, so dass ich mir einen Anwalt zulegte.“

Forderungen an die Kopierer*innen

Der Jurist aus Barcelona wurde Lisa von anderen Kreativen empfohlen, weil dieser auf Copyright und Urheberrecht im Kunstbereich spezialisiert sei. Nach der Überprüfung ihrer Angaben anhand von Bildern und Online-Daten zu den Originalen, kontaktierte der Anwalt das australische Unternehmen per Mail, mit zwei Forderungen. „Einerseits sollten sie den Verkauf der geklauten Produkte sofort beenden, andererseits mir pro bereits verkauften Artikel einen gewissen Prozentsatz des Gewinns oder eine Gesamtsumme als Entschädigung überweisen“, erklärt Lisa. Als dritte Option hätte sie dem Unternehmen die künftige Zusammenarbeit anbieten können, jedoch war ihr die Ausführung und Qualität der Kopien dafür zu schlecht.

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