Kindergeld: Absicherung oder Diskriminierung?

Von Camille FratiLex KlerenMarc Lazzarini Für Originaltext auf Französisch umschalten

Zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die luxemburgische Gesetzgebung zum Kindergeld an den Pranger stellte, ist das Gesetz, das die Situation korrigieren soll, immer noch nicht verabschiedet worden. Das Vorhaben ist heikel und die Regierung wird sowohl im Großherzogtum als auch auf europäischer Ebene mit Spannung erwartet.

Es ist nicht das erste Mal, dass Luxemburg die Unannehmlichkeiten einer Verurteilung durch die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – dessen goldene Türme von der Spitze des Familienministeriums in Hamm aus zu sehen sind – erleidet. Doch ob es sich nun um die aufeinanderfolgenden Urteile zu Studienstipendien (2013, 2016, 2019) oder um das Berlioz-Urteil (2017) handelte, die Antwort kam ziemlich bis sehr schnell, um den guten Willen des Großherzogtums und seine Bereitschaft, sich einzureihen, zu zeigen. Im Berlioz-Urtel wurde übrigens das Recht von Steuerzahler*innen verankert, die Erteilung von Steuerauskünften an ein ausländisches Finanzamt anzufechten. In Bezug auf das letzte Urteil im Zusammenhang mit Stipendien hatte das Ministerium für Hochschulbildung und Forschung sogar eine wahrscheinliche Verurteilung vorausgesehen und bereits am Tag nach der Verkündung eine neue Reform vorgestellt.

Dies war bei der Reform des Kindergeldes von 2016 nicht der Fall, bei der eine Klausel vom EuGH in seinem Urteil vom 2. April 2020 als diskriminierend eingestuft wurde. Seit Inkrafttreten dieser Reform wurden die Stiefkinder von Grenzgänger*innen von den Anspruchsberechtigten auf Kindergeld ausgeschlossen, da sie nicht die leiblichen oder adoptierten Kinder dieser Arbeitnehmer*innen waren. Vor 2016 wurden sie jedoch als Teil der „Familiengruppe“ dieser Arbeitnehmer*innen betrachtet, die wie die Landesbewohner*innen in das Gemeinsame Zentrum für soziale Sicherheit einzahlen.

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