(K)ein bisschen Sonderurlaub für Freiwillige

Von Laura TomassiniLex Kleren

Das neue Gesetz zum Sporturlaub ist eine Erleichterung für zahlreiche Freiwillige in Luxemburgs Vereinen. Wer jedoch nicht an internationalen Turnieren und Wettbewerben teilnimmt, profitiert nur begrenzt von den Neuerungen des "congé sportif", denn im Jugend- und Breitensport ist die Anzahl an erhältlichen Urlaubstagen stark limitiert.

Lizenzen, Transfers, Trainer*innensuche, Elterngespräche, Trainingsplan, Mails – die Liste der Aufgaben, die Stefan Guden als Jugendkoordinator beim CS Fola Esch obliegen, ist lang. Seit vier Jahren arbeitet der 31-Jährige als Freiwilliger im Escher Fußballverein und kümmert sich um die über 300 zwischen Zwei- und 19-Jährigen, die hier in ihrer Freizeit kicken. Der frischgebackene Vater tätigt seine Funktion neben Job und Familie, dies zwischen 56 und über 100 Stunden im Monat. "Das geht von zwei Stunden am Tag bis zu sieben Stunden am Wochenende. Nachts sitze ich gerne mal von 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr da, wenn der Rest der Familie schon lange schläft", meint Stefan.

Ab der kommenden Saison muss der Jugendkoordinator seine Tätigkeiten im Verein etwas zurückschrauben, denn trotz der am 4. Juli von der Abgeordnetenkammer gestimmten Neuerungen im "congé sportif" (Sporturlaub, d. Red.), die ab 2024 in Kraft treten werden, wird die Zeit zwischen Job, Ehrenamt und Vatersein zu knapp. Der Grund: Immer weniger Freiwillige im Sport, demnach mehr Arbeit für jene, die noch aktiv sind, allerdings kaum bis wenig zeitliche Entschädigung für all jene, die sich nicht im wettbewerbsorientierten Milieu bewegen und ihre Zeit dem Breitensport (Freizeitsport, d. Red.) widmen.

Eine Rechnung, die nicht aufgeht

"Schaut man sich die Tabelle des neuen Gesetzes an, betrifft die dritte Kategorie in Blau Vereine wie den unseren. Die ersten drei Punkte sind jedoch an Turniere, Ausbildungen oder andere Sportevents geknüpft, die von einer internationalen Föderation organisiert oder zumindest anerkannt sein müssen, was aber vor allem im Jugend- und Breitensport oftmals nicht der Fall ist." Häufig würden Turniere von den Vereinen selbst organisiert. Von der UEFA (Union of European Football Associations) anerkannt und somit für den Sporturlaub zulässig sei lediglich die UEFA Youth League, zu der allerdings nur die U19-Mannschaften der UEFA-Champions-League-Teilnehmer*innen sowie nationale Juniorenmeister*innen Zugang haben.

"Das Einzige, von dem Freiwillige wie ich profitieren, ist die Kategorie 'laufende Verwaltung', für die es maximal nur sechs Urlaubstage pro Club gibt", bemängelt Stefan. Bei der Fola kämen rund 50 Freiwillige in Frage, die allesamt für den Verein überlebenswichtige Aufgaben im Alltag meistern – "wem steht der Urlaub also zu? Dem Präsidenten? Vize-Präsidenten? Sekretär? Sportlichem Leiter oder aber mir?", fragt Stefan. Die Änderung im Gesetz sieht der Jugendkoordinator nicht als reelle Hilfe, sondern Potenzial für Konflikte, denn nicht etwa das Sportministerium, sondern der Verein selbst entscheidet, wer die Urlaubstage erhält.

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