Familienzulagen: Saga für Grenzgänger-Patchworkfamilien beendet

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Der Europäische Gerichtshof hat – so hofft er zumindest – den langwierigen Rechtsstreit zwischen der "Caisse pour l’avenir des enfants" und den Patchworkfamilien von Grenzgänger*innen endgültig entschieden. Das Gericht stellte klar, dass auch die Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners eines Grenzgängers Anspruch auf Kindergeld haben, sofern sie mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Die Tagesordnung des Gerichtshofs war an diesem Donnerstagmorgen prall gefüllt: Nicht weniger als 30 Urteile sollten verkündet werden – ein letztes großes Arbeitspensum vor der Weihnachtspause. Am meisten Aufmerksamkeit galt jedoch dem lokal wohl relevantesten Urteil, das den seit fast zehn Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Caisse pour l’avenir des enfants (CAE) und den Grenzgänger*innen im Großherzogtum endgültig beenden könnte.

Dem Europäischen Gerichtshof lag ein Vorabentscheidungsersuchen des Kassationsgerichts vor. Es betraf eine Frage, die die luxemburgischen Gerichte seit 2016 beschäftigt: den Ausschluss von Stiefkindern von Grenzgänger*innen vom Anspruch auf Kindergeld. Auslöser war eine neue Definition des Begriffs "Familienangehöriger", die sich strikt auf die biologischen und adoptierten Kinder des Grenzgängers oder der Grenzgängerin beschränkte. In der Folge wurde mehreren Tausend Grenzgänger*innen von einem Tag auf den anderen das Kindergeld gestrichen, das sie bis dahin für die Kinder ihres Ehe- oder Lebenspartners erhalten hatten.

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