Erleichterung bei den Anwält*innen, Abwarten bei der Steuerbehörde
Von Camille Frati, Misch Pautsch, Lex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschaltenDie Steuerbehörden dürfen Rechtsanwält*innen nicht länger verklagen, um Informationen über deren Mandant*innen zu erlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Klarstellungen des Europäischen Gerichtshofs zum Umfang des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Dabei wurden auch die Grenzen des Berufsgeheimnisses neu definiert, das unabhängig von den verschiedenen Rechtsgebieten für alle anwaltlichen Tätigkeiten gilt.
Das Verwaltungsgericht entschied am 12. Dezember letzten Jahres in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Kanzlei Clifford Chance, die von der Anwaltskammer unterstützt wurde, und der Administration des Contributions directes (ACD). Dies ist also der letzte Teil einer Saga, die das Journal seit über einem Jahr mit Ihnen teilt.
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