Mit dem Schutz von Menschen, die auf der Arbeit systematischen und dauerhaften persönlichen Angriffen ausgesetzt sind, tut sich Luxemburg nach wie vor schwer. Das zeigt auch die Diskussion um eine von der Regierung fallengelassene Mobbingprozedur für Bedienstete bei Staat, Gemeinden und Co. – zulasten des ohnehin angeschlagenen Verhältnisses mit den Gewerkschaften.
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Mobbing am Arbeitsplatz ist in Luxemburg ein leidiges Thema. Mehr als 20 Jahre hat es gedauert, bis sich das Land gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Beschäftigten im Privatsektor gab. Zweifelsohne wäre mehr drin gewesen. Immerhin: Ein erster Schritt war getan. Doch dann stellte sich die Frage: Was ist mit den Menschen, die beim Staat, in den Gemeinden oder in öffentlichen Einrichtungen arbeiten?
Im Gesetz finden sich dazu zwar Bestimmungen, doch ob sie ausreichend sind, ist fraglich. Eine mögliche Antwort lag vor, bis die Regierung pünktlich zur Sommerpause das Gesetzesvorhaben mit der Nummer 7183, von der DP-LSAP-déi Gréng-Koalition 2017 auf den Instanzenweg geschickt, zurückzog. Der Zeitpunkt hat sicherlich einen Anteil daran, warum dieser Schritt weitestgehend unbemerkt blieb. Und sich jetzt, auch vor dem Hintergrund der in der Gemeinde Contern geäußerten Mobbingvorwürfe, etliche Fragen auftun.
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