Doppelte Strafe für Migrant*innen: Vom Gefängnis in die Abschiebehaft

Von Jang KapgenLex Kleren Für Originaltext auf Englisch umschalten

Wenn Nicht-EU-Bürger*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg eine Haftstrafe verbüßen, können sie bis zu einem Jahr inhaftiert werden, bevor sie schließlich ohne legalen Status auf Luxemburgs Straßen entlassen werden. Ein Artikel über die Unzulänglichkeiten der Inhaftierungslogik.

Nachdem er im vergangenen Jahr eine Haftstrafe verbüßt hatte, freute sich Thomas auf seine Entlassung und hoffte auf einen Neuanfang. Doch am Tag seiner Entlassung wurde er von den Behörden empfangen. Er würde die nächsten Monate in der Haftanstalt verbringen, wieder eingesperrt, nur an einem neuen Ort.

Dieses Beispiel ist zwar fiktiv, aber es gibt dem Schicksal mehrerer Drittstaatsangehöriger in Luxemburg einen Namen und eine Geschichte. Drittstaatsangehörige sind Menschen, die weder aus Luxemburg noch aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz stammen. Ihre Erfahrungen zeichnen ein Bild des Schadens, den das luxemburgische Haftrecht verursacht. Stichwort: doppelte und sogar dreifache Bestrafung.

"Was passiert, ist Folgendes: Eine Person hat vielleicht eine Strafe von zwei Jahren bekommen. Sie warten zwei Jahre im Gefängnis und glauben, dass sie bald frei sein werden, aber das ist überhaupt nicht der Fall. Sie werden direkt vom Gefängnis in die Haftanstalt geschickt", berichtet die Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés (ASTI). Laut Sérgio Ferreira von der Menschenrechtsorganisation ist die Bezeichnung Abschiebezentrum ein Name, der das Geschehen herunterspielt. "Es ist ein Gefängnis für Ausländer".

Das Innere des "Centre de rétention"

Bevor wir uns mit den praktischen Aspekten befassen, sollten wir uns die fragliche Einrichtung genauer ansehen: Im Jahr 2012 öffnete die staatlich geführte Haftanstalt in Findel ihre Türen - oder besser gesagt, schloss sie. Die Gefangenen haben individuelle Schlafräume und große Wohnzimmer, die sich 14 bis 16 Personen teilen, werden aber ständig überwacht. Die Wohnzimmer haben ein großes Fenster, hinter dem das Sicherheitspersonal sitzt und die Häftlinge beobachtet. "Das ist wie in einem Kriminalfilm", sagt die Juristin Anke Vandereet von der Menschenrechtsorganisation Passerell, die schon einige Male vor Ort war. Die meisten Gemeinschaftsräume werden rund um die Uhr videoüberwacht, darunter auch einige Schlafräume.

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