In der EU fallen genomeditierte Pflanzen unter die strenge Gentechnik-Gesetzgebung. Das soll sich laut Plänen der EU-Kommission künftig ändern. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace fordern hingegen die Aufrechterhaltung der Kennzeichnungs- und Vorsorgepflicht.
Die Plakate und Protestbanner hat Raymond Aendekerk noch nicht aus dem Lager geholt, als er uns in den Büros von Greenpeace Luxemburg in Esch/Alzette empfängt. Es sind Themen wie die Klimakrise, eine nachhaltige Investitionspolitik des Rentenfonds oder der Kampf gegen die Atomkraft, mit denen die Umweltschutzorganisation zu diesem Zeitpunkt mehr beschäftigt ist.
Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Denn seit geraumer Zeit bereitet die EU-Kommission das Terrain für eine Anpassung der Gentechnik-Gesetzgebung vor. Es bahnt sich ein neuer EU-Rechtsrahmen für Pflanzen an, die mithilfe neuer Gentechnikverfahren wie der Genschere Crispr/Cas9 (siehe Infobox) erzeugt wurden – und damit auch die Debatte über ein Thema, das in den vergangenen Jahren nur sporadisch auf der Tagesordnung stand.
In einer vom Rat der EU angeforderten und Ende April veröffentlichten Studie war die Kommission zum Schluss gekommen, dass durch sogenannte neue genomische Verfahren entstandene Pflanzen potenziell widerstandsfähiger gegen Krankheiten und Schädlinge, weniger Pestizide benötigen oder auch besser mit klimatischen Veränderungen zurechtkommen könnten. Ferner könnten die neuen Techniken dabei helfen, die Ziele des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie zu erreichen, insofern als diese einen geringerer Impakt der Landwirtschaft auf Umwelt und Klima einerseits und eine resiliente Lebensmittelproduktion andererseits in Aussicht stellen. Bis Mitte 2023 ist mit einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu rechnen.
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