Die Hölle einer ehemaligen Klientin von Bonn & Schmitt
Von Camille Frati, Lex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten
Der Untergang der renommierten Kanzlei hat hohe Wellen in der Welt der Anwält*innen geschlagen. Allerdings blieben auch einige Mandant*innen auf der Strecke. Eine von ihnen kämpft seit letztem Sommer darum, das Honorar zurückzubekommen, das sie einer Anwältin vorgestreckt hat, bevor die Kanzlei in Konkurs ging. Ohne Erfolg.
Stellen Sie sich eine konfliktreiche Scheidung vor, in die sich persönliche und berufliche Vorwürfe vermischen und die sich endlos hinzieht. Und jetzt stellen Sie sich zusätzlich vor, dass die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei, die Ihnen fast 20.000 Euro an Honoraren abgenommen hat, gerichtlich aufgelöst wird. Géraldine (Name von der Redaktion geändert) geht durch genau diese Hölle und versucht verzweifelt, ihr Geld zurückzubekommen.
Im August erhielt sie endlich ein Schreiben von der Rechtsbeistandsstelle, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie Anspruch auf vollen Rechtsbeistand für die Anwaltskosten ihres Scheidungsverfahrens hat. Eine gute Nachricht für die Frau, die ihr Auto und ihren Familienschmuck verkaufen musste, um ihre letzte Rechnung bei Bonn & Schmitt zu begleichen, zu der sie von ihrer Anwältin unter einem falschen Vorwand gedrängt worden war.
Doch als sie die Kanzlei kontaktierte, um die Rückerstattung zu beantragen, antwortete niemand. Auch ihre Anwältin ist nicht erreichbar. Erst als sie das Online-Verzeichnis der Anwaltskammer konsultiert, entdeckt sie einen diskreten Eintrag neben dem Namen der Kanzlei: "unter vorläufiger Verwaltung". Das Journal hatte bereits in einem früheren Artikel über den Schiffbruch dieser renommierten Kanzlei berichtet. Mehrere Monate später stellt sich die Frage: Hat es Géraldines Kampf geschafft, ihr Geld zurückzubekommen?
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