Die Ausgleichsentschädigung, ein juristisches Rätsel

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Das Verfassungsgericht erklärte den Mechanismus der Ausgleichsentschädigung bei Wiedereingliederung für diskriminierend – gab dem betroffenen Arbeitnehmer in dem konkreten Fall jedoch nicht recht. Das Urteil sorgte in Fachkreisen für Überraschung und wirft bis heute zahlreiche Fragen auf.

Miroslav (Name von der Redaktion geändert) ist 22 Jahre alt, als er aus seiner Heimat, dem ehemaligen Jugoslawien, nach Luxemburg flieht. Als ausgebildeter Jurist wurde er von seinem Cousin in das Unternehmen eingeführt, das ihn in Düdelingen beschäftigte. Dort bleibt er sein ganzes Berufsleben lang als Gärtner und übernimmt mit der Zeit immer mehr Verantwortung, bis sein Körper es nicht mehr aushält. "Es ist ein ziemlich anstrengender Beruf, man muss viel tragen, man muss gebeugt bleiben", erklärt die Anwältin Nathalie Boron, die ihn seit über zwei Jahren verteidigt. "Sein Körper war kaputt und von der Arbeit abgenutzt."

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen