Das Gewicht der Mieten
Von Audrey Somnard, Lex Kleren, Misch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschaltenEs ist mehr als ein Jahr her, dass das Gastgewerbe (Horeca) hart von der Covid-19-Krise getroffen wurde. Ein Anwalt beschloss, die Situation eines Cafés vor Gericht zu bringen, mit dem Ziel, dessen Monatsmieten ausfallen zu lassen. Ein Fall, der anderen die warten, als Beispiel dienen könnte.
In den letzten Wochen war das Horeca-Gewerbe in heller Aufregung, weil Me Frank Rollinger gerichtlich durchgesetzt hat, dass Cafés in Zeiten der behördlichen Schließung keine Miete zahlen müssen. Dieser hat gegen das jüngste Urteil Berufung eingelegt, weil der Anwalt u.a. mit der vom Gericht ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrages nicht einverstanden ist.
Abgesehen von ein paar Wochen Atempause im letzten Sommer, während denen sich die Restaurants mit Lieferungen über Wasser halten konnten, sind die Cafés in Not, trotz der kürzlichen Wiedereröffnung unter dem Deckmantel eines Tests und Terrassen, die den Schaden ein wenig ausgleichen. Wie die Brasserie Nationale auf ihrer Pressekonferenz Anfang Februar einräumte, waren die Eigentümer*innen während der ersten Schließung im März 2020 zwar kulant, aber die „Großzügigkeit“ dieser hat ihre Grenzen und einige sind von Verständnis weit entfernt. Es ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. Während einige beim ersten Lockdown aufgeben mussten, begnügten sich andere damit, die Miete aufzuschieben, bis der Betrieb wieder aufgenommen wurde. Für die Café-Besitzer*innen, die sich seit Monaten im Überlebensmodus befinden, da außer staatlicher Hilfe kein Geld hereinkommt, eine harte Situation. Einige haben den Entschluss gefasst, sich gegen ihre Vermieter*innen zu wenden, um die Mieten wegen der Schließung durch die Verwaltung streichen zu lassen.
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