Adoption bleibt für Alleinstehende ein juristischer Kampf

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

17 Jahre, nachdem sie Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Knie gezwungen hat, muss Jeanne Wagner erneut darum kämpfen, ein Kind zu adoptieren, weil sie nicht verheiratet ist.

Für Jeanne Wagner wiederholt sich die Geschichte. Im Jahr 2007 erreichte die dynamische und zähe Luxemburgerin nach einem jahrelangen Rechtsstreit in Luxemburg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Volladoption von Jil, einer 1996 adoptierten jungen Peruanerin. Zu jener Zeit störten sich einige Regierungsberater*innen und Richter*innen an der Adoption eines Kindes durch eine alleinstehende Frau. Den luxemburgischen Richter*innen blieb schließlich nichts anderes übrig, als der Entscheidung ihrer Straßburger Kolleg*innen zu folgen und Jil als vollwertige Tochter von Jeanne Wagner anzuerkennen.

Das Lëtzebuerger Journal berichtete im Mai 2022 in einem Artikel über dieses juristische Epos – nur um festzustellen, dass 15 Jahre nach dem Urteil des EGMR die luxemburgische Gesetzgebung immer noch nicht geändert wurde. Alleinstehende Frauen, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, müssen daher immer noch vor Gericht um die Anerkennung der im Ausland ausgesprochenen Adoption kämpfen. Auf Anfrage des Journal erklärte das Justizministerium vor zwei Jahren, dass die Öffnung der Volladoption für Singles Teil der ehrgeizigen Reform des Abstammungsrechts sein werde und Ende 2022 vorgelegt werden sollte.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen