Luxemburg fördert seine Studierenden großzügig, auch in den Grenzregionen. Eine Studentin geht jedoch leer aus. Um die Hilfen zu erhalten, müsste sie Kontakt zu einem Elternteil aufnehmen, zu dem seit Jahren Funkstille herrscht. Solche Fälle könnten sich mit dem Trend zum Wegzug ins Ausland häufen – und offenbaren Lücken im EU-Recht.
Hierzulande gilt ein ungeschriebenes Gesetz: Wer eine Première classique in der Tasche hat, geht studieren. Auch Nicole (Name von der Redaktion geändert) hielt sich daran.
Die 21-jährige ist im Großherzogtum in bescheidenen Verhältnissen aufgewachsen, in einem kleinen, abgelegenen Ort – bis ihrer Familie vor einem Jahr keine andere Wahl mehr blieb, als den Wohnsitz aufzugeben. In Luxemburg weiter mieten oder gar kaufen kam nicht in Frage für ihre alleinerziehende Mutter. Stattdessen zogen sie über die Grenze nach Rheinland-Pfalz, während Nicole für ihre Abschlussprüfungen lernte.
Doch als sie danach ihre Studienbeihilfe (die sogenannte AideFi) in Luxemburg beantragt, gerät sie unverhofft in einen bürokratischen Teufelskreis. Nachdem sie ihren Antrag gestellt hat, verlangt das luxemburgische System von ihr den Nachweis, dass sie im neuen Wohnsitzland nicht bereits Beihilfen bezieht. In der Theorie reicht es in diesem Fall einfach, sich ans Bafög-Amt (Bafög ist ein Kürzel für Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu wenden. Doch in ihrem Fall wird Nicole den Sommer und die ersten Wochen ihres Studiums damit verbringen, einem bürokratischen Phantombild hinterherzujagen. Eigentlich stand ihr aufgrund des familiären Einkommens eigentlich maximale Unterstützung zu.
Ein bürokratischer Teufelskreis
"Ich muss beweisen, dass ich kein Geld von meinem Wohnsitzland bekomme. Um diesen sogenannten Nullbescheid zu bekommen, muss ich in Deutschland einen Antrag auf Bafög stellen. Dort fordern sie aber die Unterlagen beider Elternteile." Nicole macht eine kurze Pause, presst die Lippen zusammen. "Ich habe aber nicht zu beiden Elternteilen Kontakt. Die Verwaltung in Deutschland juckt das nicht, sie verlangt, dass ich beide kontaktiere. Und wenn ich das nicht mache, dann schicken sie ihm (ihrem Vater, d. Red.) irgendwelche komischen Drohbriefe… naja, sie bezeichnen das als Mahnungen, in denen sie sagen, dass er sich darum kümmern muss." Auch wenn ihrem Vater vor Jahren schon das Sorgerecht entzogen wurde, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihrer Mutter weiterhin jeden Monat Unterhalt zu überweisen, da Nicole ja streng genommen noch nicht ausgelernt hat.
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