Wasser außerhalb des Leitungsnetzes

Von Audrey SomnardLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Die Qualität des Leitungswassers hat in Luxemburg einen guten Ruf. Doch einige Grundstücke mit einem Brunnen oder einer Trinkwasserquelle lassen manche Familien auf die Idee kommen, sich selbst zu versorgen.

An einem sonnigen Nachmittag im Herbst kommen wir auf den Anhöhen einer Stadt im Norden des Landes bei Pete (Name von der Redaktion geändert) und seiner Partnerin an. Das Paar ist seit etwa fünf Jahren Eigentümer eines Hauses. Zunächst sieht es nach einem Schnäppchen auf. Bis auf ein kleines Detail: Das Haus ist nicht an das Wassernetz der Gemeinde angeschlossen. Der Vorbesitzer hatte keinen Bedarf dafür gesehen und nutzte den Brunnen im Garten. Das Anwesen verfügt nämlich über einen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Eine elektrische Pumpe, die in den Brunnen implantiert wurde, ermöglicht den Zugang zu fließendem Wasser im Haus. Man muss allerdings sagen, dass die Rechnung für den Anschluss an das Netz der Gemeinde ziemlich hoch ist. "Die früheren Hausbesitzer nutzten hauptsächlich den Brunnen, das reichte für ihren Verbrauch. Um uns an das Netz anzuschließen, fehlen uns etwa 150 Meter Rohre, was zwischen 20.000 und 40.000 Euro an Baukosten bedeutet, plus eine Anschlussgebühr von 5.000 Euro, um sich an das Netz anzuschließen. Wir fanden, dass das viel zu viel Geld war", erzählt Pete.

Magali Bernard ist stellvertretende Abteilungsleiterin in der Abteilung für Grund- und Trinkwasser. Nach dem luxemburgischen Zivilgesetzbuch gehört das Wasser niemandem und ist seine Nutzung allen gemeinsam. Das bedeutet, dass die Ressource so verwaltet werden muss, dass niemand zu Schaden kommt, Wasser muss ein Gemeingut bleiben. Im Übrigen folgt Luxemburg einer EU-Richtlinie zur Wasserbewirtschaftung aus dem Jahr 2000, die mit dem Wassergesetz vom 19. Dezember 2008 in luxemburgisches Recht eingeführt wurde. "Brunnen und Bohrungen sind möglich, wenn sie keine Verschlechterung der Wassermassen darstellen und die Sicherung der Trinkwasserversorgung nicht gefährdet, all das wird von der EU-Richtlinie geregelt", erinnert Magali Bernard.

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