Zu schnell unterwegs? Die Regierung will Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen erhöhen. Für wohlhabende Raser*innen ändert dies am Ende des Monats wenig. Für arme jedoch viel. Modelle für einkommensbasierte Strafen existieren – warum nicht auch in Luxemburg?
Wie sehr sticht das Bußgeld, wenn der Fuß mal zu schwer war? Das hängt stark vom Einkommen ab. Denn was für Wohlverdienende ein kleines Augenrollen während der Überweisung bedeutet, kann für Menschen am Existenzminimum ein ernster finanzieller Schlag sein. Sind 145 Euro Bußgeld für eine*n Top-Manager*in wirklich das gleiche wie für eine Reinigungskraft in Teilzeit?
Aktuell kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 bis 25 km/h innerorts immer und für alle 145 Euro – alles drüber landet vor Gericht. Für eine Person mit dem unqualifizierten Mindestlohn bedeutet das, dass sie 5,5 Prozent ihres monatlichen Einkommens als Strafe zahlen muss. Zum Vergleich: Würde eine Person mit dem luxemburgischen Durchschnittsgehalt (laut Statec sind das im November 2025 rund 82.969 Euro brutto) prozentual gleichbehandelt, müsste sie etwa 380 Euro Strafe zahlen. Da überlegt man sich den Bleifuß schon zweimal.
In der Praxis zahlt der Durchschnittsverdienende in diesem Vergleich 2,1 Prozent seines Monatsgehalts – weniger als die Hälfte verglichen mit dem unqualifizierten Mindestlohn. Für Personen, die 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, sind es aktuell 1,7 Prozent ihres Monatsgehalts. Würden sie proportional das Gleiche zahlen wie die Ärmsten – 5,5 Prozent –, müssten sie gut 458 Euro hinblättern. Kurzum: Je mehr man verdient, desto weniger weh tut es. Ist man jedoch bereit und fähig, die kleinen finanziellen Backpfeifen zu verkraften, muss man es schon öfters weit treiben, um vor Gericht zitiert zu werden.
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