Vom Elternurlaub vor’s Gericht
Von Camille Frati, Lex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschaltenDa immer mehr junge Väter ihren Elternurlaub in Anspruch nehmen, stoßen sie bei ihrer Rückkehr in die Berufswelt auf die gleichen Schwierigkeiten wie ihre Partnerinnen.
Seit seiner Einführung in Luxemburg im Jahr 1998 konnte die Elternzeit zwar von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, aber nur wenige Väter taten dies auch. Dazu muss man sagen, dass der Elternurlaub mit nur 1.778,31 Euro brutto entschädigt wurde, ein fester Betrag, der unter dem unqualifizierten sozialen Mindestlohn lag, der zu dieser Zeit fast 2.000 Euro brutto betrug. In einem Land, in dem die Wohnkosten oft mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen, bedeutete die Inanspruchnahme des Elternurlaubs, dass der Gürtel enger geschnallt werden musste.
Die von Familienministerin Corinne Cahen (DP) 2016 eingeleitete Reform der Familienleistungen brachte den fehlenden finanziellen Anreiz, um die Elternzeit attraktiver oder zumindest für den Geldbeutel der Haushalte erschwinglicher zu machen. Das Elternurlaubsgeld wurde durch ein beitragspflichtiges Ersatzeinkommen ersetzt, das anteilig für den wegfallenden Lohn berechnet wird. In der Praxis darf dieses Einkommen nicht unter dem qualifizierten sozialen Mindestlohn (2.256,95 Euro brutto seit Oktober 2021) – für Vollzeitbeschäftigte ─ liegen und darf gleichzeitig 3.761,59 Euro brutto nicht überschreiten. Die Differenz zum Anfangsgehalt hat sich also für Väter, von denen gesagt wird, besser zu verdienen als ihre Partnerinnen, deutlich verringert.
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