Schutzlos bei Mobbing im öffentlichen Dienst: Die vergessenen Angestellten

Von Christian BlockLex Kleren

Mehr als 15.000 Angestellte bei Staat und Gemeinden haben im Fall von Mobbing schlechtere Schutzmöglichkeiten als Beamte oder Beschäftigte im Privatsektor. Eine Gesetzeslücke verhindert, dass die Arbeitsinspektion überhaupt eingreifen kann. Die Regierung will das Problem angehen, doch das hilft Betroffenen kaum weiter, wie das Fallbeispiel Uni Luxemburg zeigt.

Wer an der Universität Luxemburg arbeitet und in den vergangenen Monaten Mobbing melden wollte, konnte eine überraschende Antwort erhalten: Die Arbeitsinspektion ist nicht zuständig.

Darauf deutet eine parlamentarische Frage hin, die die LSAP-Abgeordnete Liz Braz Mitte April an das Arbeitsministerium gerichtet hat. Darin liest man, die ITM habe gezögert, in solchen Fällen zu intervenieren, weil es sich bei der Universität Luxemburg um eine Einrichtung öffentlichen Rechts handelt. In anderen Worten: Der Gewerbeaufsicht sind die Hände gebunden.

Die Universität mit ihren Beschäftigten ist längst kein Einzelfall. Von der Gesetzeslücke betroffen sind mehr als 15.000 Angestellte bei Staat und Gemeinden: von Regierungsverwaltungen über Institutionen wie den Staatsrat bis hin zur ITM selbst. Auch Schulen und öffentliche Einrichtungen wie die Universität Luxemburg zählen dazu.

Die Ursache: Öffentliche Angestellte fallen zwar unter die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs. Weil dieses jedoch Ausnahmen für Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Sektor vorsieht, hat die ITM dort keine gesetzliche Kompetenz zur Durchführung von Kontrollen. Und damit kann sie auch nicht im Rahmen der Prozedur intervenieren, die der Gesetzgeber 2023 zur Prävention von Mobbing am Arbeitsplatz eingeführt hat.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen