Pflichtverteidiger*in sein, die Feuerprobe für Anwält*innen

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Rechtsanwält*innen können dazu bestellt werden, festgenommene Personen – häufig auf frischer Tat ertappt – vor Polizei oder Richter*in zu vertreten. Diese traditionelle Aufgabe der Anwaltskammer gewährleistet, dass jede rechtsuchende Person das Recht auf eine Verteidigung hat. In der Praxis verläuft eine Bereitschaftswoche im Polizei- und Staatsanwaltschaftsdienst jedoch oft ausgesprochen ereignisreich, wie Rechtsanwalt Sam Pletsch berichtet.

"Sie sind verhaftet. Sie haben das Recht zu schweigen. Wenn Sie auf dieses Recht verzichten, kann und wird alles, was Sie sagen, vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt und darauf, dass ein Anwalt bei der Vernehmung anwesend ist. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt." Diese Sätze versetzen uns unmittelbar in unsere Erinnerungen an amerikanische Krimiserien, von NYPD bis Law & Order. Sie markieren das Ende eines Spiels für eine*n endlich entlarvte*n Mörder*in oder die Panik eines jungen Menschen aus gutem Hause, der nicht versteht, was mit ihm geschieht.

Auch wenn die Belehrung über die Rechte auf dieser Seite des Atlantiks nicht ganz so schematisch erfolgt, bleibt eines konstant: Jede Person, die von der Polizei festgenommen wird, hat das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu sehen. "Aber Vorsicht, in der Realität ist es nicht wie im Film", betont Rechtsanwalt Sam Pletsch, Partner der Kanzlei Guetti & Dobek. "Die Polizei muss die betroffene Person über ihre Rechte belehren, und eines dieser Rechte ist, sich in jedem Stadium des Verfahrens von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Wenn die Person dies jedoch nicht möchte, erklärt sie das, und die Vernehmung kann ohne Anwalt stattfinden." Wird die Person jedoch dem*r Untersuchungsrichter*in vorgeführt, um vernommen zu werden, "ermutigt der Untersuchungsrichter die vernommenen Personen sehr häufig dazu, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Denn wenn eine Akte zum*r Untersuchungsrichter*in gelangt, handelt es sich in der Regel um etwas Ernstes."

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