Komplexe Label-Anerkennung

Von Christian BlockLex Kleren

Ein Jahr nach der Einführung wurde erst ein Antrag auf ein staatliches Siegel für landwirtschaftliche Produkte gestellt. Während weitere Produzent*innen in den Startlöchern stecken, herrscht bei anderen Verunsicherung und Zurückhaltung. Ob sich das System bewähren wird, ist offen. Eine Zwischenbilanz.

Im ersten Anlauf hat es nicht geklappt. Fakt ist jedoch: Als erster Zusammenschluss hat der Verband der landwirtschaftliche Brenner*innen offiziell den Versuch gewagt, ein Label im Kontext des neuen Zulassungssystems (siehe Infobox) staatlich anerkennen zu lassen – um so gewissermaßen den Geist der Marque Nationale weiterleben zu lassen.

Vor mehr als einem Jahr hat das Parlament mit dem Gesetz vom 3. Juni 2022 eine staatliche Zulassung für Qualitätssicherungssysteme oder für Zertifizierungen von landwirtschaftlichen Produkten wie Mehl, Butter, Fleisch oder Honig eingeführt. Das war unter anderem eine Reaktion auf das Aus für die Marque Nationale: Das Großherzogtum musste das staatliche Label für landwirtschaftliche Produkte abschaffen, weil es nicht mehr konform zur europäischen Gesetzgebung war. Die fast 90 Jahre alte gesetzliche Grundlage, das Gesetz vom 2. Juli 1932 über die Standardisierung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte und zur Schaffung einer Nationalmarke, wurde daher im vergangenen Jahr mit einer großen Mehrheit vom Parlament für nichtig erklärt.

"Die Marque Nationale war das einzige Label, das wir in Luxemburg hatten, und es hatte eine gewisse Bedeutung", erklärt Marc Fisch, Präsident der Union Nationale des Distillateurs Agricoles Luxembourgeois (Undal). Weil die luxemburgischen Brenner*innen "allesamt Selbstvermarkter" sind, war die Nationalmarke vor allem ein zusätzliches Verkaufsargument, um beispielsweise Neukund*innen von der Produktqualität zu überzeugen. Zudem traten die luxemburgischen Brennereien über die Nationalmarke auch regelmäßig am internationalen Wettbewerb für Branntweine und Liköre in Metz an.

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