Generalüberholung einer Schutzmaßnahme

Von Christian BlockLex Kleren

Tausende Menschen in Luxemburg sind von einer anderen Person abhängig, die für sie oder mit ihnen Entscheidungen fällt – zu ihrem eigenen Schutz. An die nun schon seit Jahren von der Regierung angekündigte Modernisierung der „tutelle“-Gesetzgebung knüpfen nicht nur die Professionellen in diesem Sektor hohe Erwartungen.

Als Nico Roesgen beim Gericht vorstellig wurde, um die Vormundschaft für seinen damals volljährigen Sohn Luc zu beantragen, hatte er sich das Ganze anders vorgestellt. „Ich bedauerte, dass das vergleichsweise dürftig abläuft. Man erhält im Grunde genommen nicht viele Informationen. Auch später nicht“, sagt der 70-Jährige.

Die Familie Roesgen, das sind Monique und Nico mit ihren insgesamt sieben Kindern sowie dem 20-jährigen Luca, der als Pflegekind aufgenommen wurde. Das Ehepaar hat im Laufe der Jahre fünf Kinder, davon drei mit einer Behinderung, adoptiert. Für Luc (36), Daniel (35) und Anouchka (21) hat Nico Roesgen die Vormundschaft inne. Für das Ehepaar steht fest, dass die „tutelle“ zum Schutz ihrer Kinder das richtige Instrument ist, da sie leicht zu beeinflussen seien. Das Gesetz sieht deshalb beispielsweise vor, dass ein ohne die Einwilligung des Vormunds unterzeichneter Vertrag ohne Mehrkosten für den Betroffenen rückgängig gemacht werden kann.

In praktischer Hinsicht bereitet die Verwaltung der Vormundschaft Nico Roesgen keine großen Umstände. Die beiden ältesten, Luc und Dan, alle beide Mitte 30, leben in Institutionen. Wenn sie von dort aus beispielsweise in den Urlaub fahren, eine Impfung wie aktuell gegen Covid-19 verabreicht werden soll oder wenn es um eine medizinische Behandlung geht, muss der Vormund dazu seine Erlaubnis erteilen. Dennoch würde Nico Roesgen begrüßen, wenn es eine Anlaufstelle oder auch eine Broschüre in einer leicht verständlichen Sprache gebe, die den vielen Familien, in denen sich die Lebensgefährten, eines der Kinder, ein Bruder oder eine Schwester dieser Aufgabe widmet, Antworten finden könnten. Bekommt eine Person das Revis-Einkommen und lebt in einer Institution, dann ist die Sache vergleichsweise übersichtlich und leicht zu managen. Ist eine Person hingegen wohlhabend und besitzt vielleicht noch die eine oder andere Immobilie, „dann muss man aufpassen, was man macht“, gibt Nico Roesgen zu bedenken. Schließlich gilt es, die Interessen der jeweiligen Person zu schützen Auch ergibt sich so manche Frage erst im Laufe der Zeit. Welche Prozedur etwa für den Fall vorgesehen ist, sollte Nico Roesgen eines Tages etwas zustoßen. Oder was geschieht, wenn eines der Kinder plötzlich schwer krank werden sollte und sich die Frage stellt, ob lebenserhaltene Maßnahmen angewandt werden sollen. „Kann ich diese Entscheidung treffen?“, wirft der Rentner in den Raum. Eine Situation, die möglicherweise ein Dilemma zwischen der Rolle des Vaters, der sein Kind von möglichen Qualen erlöst sehen will, und der des Vormunds hervorrufen könnte.

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