Für Sicherheit, Sauberkeit und Ruhe

Von Christian BlockLex KlerenMarc Lazzarini

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, das Ordnungsbeamt*innen neue Befugnisse einräumt, konkretisiert sich allmählich die Umsetzung in einigen Gemeinden. Weitere gesetzliche Anpassungen wären aber sinnvoll.

Einen Ansturm kann man es wirklich nicht nennen. Als sich Georges Mischo, CSV-Abgeordneter und damals wie heute Bürgermeister von Esch/Alzette, im Frühjahr dieses Jahres nach der Umsetzung des Gesetzes erkundigte, mit dem die Befugnisse der kommunalen Ordnungsbeamt*innen erweitert wurden, konnte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) nur folgende Zahlen nennen: Zum 11. April hatten lediglich zwei Gemeinden ihr Polizeireglement um die neu eingeführten administrativen Sanktionen ergänzt und habe erst eine Gemeinde einen Nachbarschaftsdienst (Service de proximité) eingeführt.

Die Gemeinden haben sich demnach Zeit gelassen – und vermutlich haben die Kommunalwahlen am 11. Juni diesen Prozess weiter verzögert –, um auf die neuen legislativen Möglichkeiten zurückzugreifen. Auch wenn klar ist, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht mal ebenso erfolgen kann.

In Luxemburg gibt es zwei Gruppen von Ordnungsbeamt*innen. Die im Volksmund als "Pecherten" bezeichneten sind eine noch vergleichsweise junge Erscheinung. Anfangs der 1980er Jahre wurde die Funktion des "agent municipal" geschaffen, um die damals eingeführte Parkscheibenpflicht zu kontrollieren und so vor allem im innerstädtischen Bereich dafür zu sorgen, dass Parkplätze im Stadtzentrum, wo viele Geschäfte oder Verwaltungen angesiedelt sind, nicht dauerhaft belegt werden.

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