Familienurlaub: Überholte Barrieren

Von Camille FratiLex KlerenEric Engel Für Originaltext auf Französisch umschalten

Mutterschafts- und Elternurlaub werden für jedes ungeborene Kind gewährt, sofern eine bestimmte Dauer der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung vorliegt. Eine Klausel, die heute immer weniger mit dem Lebensstil junger Eltern vereinbar ist.

"Ich arbeite seit 2012 für dasselbe Unternehmen und habe so gut wie nie gefehlt, aber der Elternurlaub wurde mir trotzdem verweigert, indem man mir indirekt sagte, dass ich zur falschen Zeit schwanger geworden sei." Dies ist einer der vielen Berichte über die Verweigerung von Elternurlaub, die in einem kürzlich erschienenen Artikel im Lëtzebuerger Journal zusammengestellt wurden. Auch wenn die Situationen von Familie zu Familie unterschiedlich waren, so waren sie sich doch in der Begründung einig: unzureichende Dauer der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung. Denn um Elternurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss eine Anmeldung beim Gemeinschaftliches Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS) von 12 Monaten vor Beginn des Elternurlaubs nachgewiesen werden. Für einen Elternurlaub, der am 1. Januar 2025 beginnen soll, muss der Elternteil beispielsweise spätestens seit dem 1. Januar 2024 angemeldet sein, mit höchstens sieben Tagen Unterbrechung in diesem Zeitraum.

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