Eklat bei Wildgen: Wenn Anwält*innen streiten

Von Camille Frati Für Originaltext auf Französisch umschalten

Zwei Geschäftspartner*innen, darunter der Managing Partner François Brouxel, wurden wegen tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten mit den anderen zehn Teilhaber*innen aus dem Verwaltungsrat ausgeschlossen. Ein seltener Vorfall in der Welt der Wirtschaftsanwält*innen.

Das Gerücht verbreitete sich wie ein Lauffeuer im Mikrokosmos der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzleien, die darin geübt sind, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln und zu vermitteln. Zwei langjährige Geschäftspartner*innen („associé·e·s“) von Wildgen, die als solide mittelgroße Kanzlei bekannt ist, wurden aus dem Verwaltungsrat verdrängt, bevor sie durch eine Anordnung des Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg wieder eingestellt wurden.

Die kleine Welt der Justiz ist nicht an solche Ereignisse gewöhnt. „Es kommt vor, dass Kanzleipartner getrennte Wege gehen, aber es gibt andere Möglichkeiten, Streitigkeiten zwischen Anwälten beizulegen, z. B. ein Schiedsverfahren oder eine Mediation“, kommentiert ein Mitglied des Rates der Anwaltskammer verblüfft. „Die Anwaltskammer bietet auch einen internen Ombudsman an, mit dessen Hilfe Lösungen ermittelt werden können.“

Kanzleien werden mit relativer Leichtigkeit gegründet und aufgelöst, solange die Kanzleien den traditionellen Status einer faktischen Partnerschaft behalten haben, der es Geschäftspartner*innen ermöglicht, sich aus dem Staub zu machen. Es sind Scheidungen, die oft aus Divergenzen in der strategischen Sicht der Kanzlei hervorgehen wie im Sommer 2020, als sich die Hauptpartner*innen der Kanzlei Moyse Bleser trennten. François Moyse gründete eine eigene Kanzlei, während Gabriel Bleser einen Großteil der Anwält*innen und Mitarbeiter*innen zu einer größeren Kanzlei namens Bonn & Schmitt mitnahm.

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