Die Milchgeschichte, die die Justiz erschütterte

Von Camille FratiGilles Kayser Für Originaltext auf Französisch umschalten

Es war ein Tauziehen um die Milchquoten in den frühen 1980er Jahren, das zu einem aufsehenerregenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führte und das Großherzogtum dazu zwang, die Arbeitsweise seiner Justiz grundlegend zu überdenken.

Hinter den unumgänglichen Urteilen der Rechtsprechung, die von Generationen von Jurastudierenden auswendig gelernt und vor Gericht zitiert werden, verbergen sich immer wieder mehr oder weniger harmlose Geschichten. Deren Protagoniste*innen haben nicht mit jenen Auswirkungen gerechnet, die weit über ihre persönliche Situation hinausgehen. So hat das heutige Gesicht der luxemburgischen Justiz seinen Ursprung in einem Rechtsstreit zwischen einer Handvoll Milchviehhalter*innen und dem Landwirtschaftsministerium.

Zurück ins Jahr 1984. Am 2. April,sollten die Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Umsetzung der von der Europäischen Kommission erdachten Quoten für die Milchproduktion beginnen. „Man muss sich daran erinnern, dass Europa damals in Milch ertrank“, sagt der ehemalige Rechtsanwalt Fernand Entringer, der damals die Milchbauernvereinigung Procola verteidigte. „Die EWG hatte sich verpflichtet, die überschüssige Milch aufzukaufen und ließ sie zu Milchpulver für Länder der Dritten Welt verarbeiten. Das hat sie ruiniert. Die Kommission führte daher nationale Quoten ein, um die Milchproduktion besser kontrollieren zu können.“

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