Die Jagd auf Rulings ist noch nicht vorbei

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Luxemburg, das von der Europäischen Kommission wegen seiner zu großzügig eingeschätzten Rulings gejagt wurde, musste erleben, dass der Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fiat-Urteil auf seine Seite schwenkte. Eine Kehrtwende, die jedoch nicht über ein Jahrzehnt harter und unter Druck entstandenen Reformen in Luxemburg hinwegtröstet.

Göttliche Überraschung für das Großherzogtum am 8. November letzten Jahres: Der Europäische Gerichtshof hob die Entscheidung der Europäischen Kommission auf, die seine Gesetzgebung zu Verrechnungspreisen, d. h. zur Finanzierung einer Einheit durch eine andere Einheit desselben Konzerns, als staatliche Beihilfe einstufte. Der luxemburgische Staat hatte sich nicht die Mühe gemacht, den Gerichtshof anzurufen, nachdem er 2017 vom Gericht der EU abgewiesen worden war. Vor allem eine Frage des Ansehens für ein Land, das zeigen will, dass es sich eingefügt hat, nachdem es lange Zeit als Steuerparadies galt. Es war Fiat Chrysler Finance Europe, damals noch Fiat Finance & Trade, das den Kampf bis zum Ende fortgesetzt hatte – und es war ihm gut bekommen.

Sieben Jahre nach der Entscheidung der Europäischen Kommission, die in Luxemburg praktizierten Verrechnungspreise als rechtswidrige staatliche Beihilfe zu betrachten, gab der Europäische Gerichtshof dem Großherzogtum Recht. Die Kommission hatte seiner Meinung nach nicht nachgewiesen, dass „das nationale Recht mit dem Ziel der diskriminierungsfreien Besteuerung aller gebietsansässigen Gesellschaften inkohärent ist“, und, dass es „systematisch zu einer Unterbewertung der Verrechnungspreise führt, die für integrierte Gesellschaften oder für bestimmte Gesellschaften wie Finanzierungsgesellschaften im Vergleich zu den Marktpreisen für vergleichbare Transaktionen nicht integrierter Gesellschaften gelten“.

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