Die luxemburgische Seite des H2O-Skandals

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Die luxemburgische Justiz wurde eingeschaltet, um die Rolle der H2O Asset Management Holding zu klären. Es handelt sich um die Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft, die Zehntausende von Anlegerinnen und Anlegern in Frankreich geschädigt hat.

Was haben ein Pariser Anwalt und ein Finanzberater an einem Novembermorgen im Gerichtssaal des Gerichts für einstweilige Verfügungen des Bezirksgerichts Luxemburg zu suchen? Man sollte sich nicht vom kleinen Saal täuschen lassen; die Größe des Raums steht in umgekehrtem Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht. Tatsächlich geht es um nichts weniger als einen entscheidenden Teil des H2O-Finanzskandals – ein Skandal, der ein Kollektiv von 6.000 Anleger*innen dazu veranlasst, mehr als 700 Millionen Euro von einer unredlichen Verwaltungsgesellschaft zu fordern. Wenn das Gericht dem Antrag des Kollektivs stattgibt, erhalten die geschädigten Sparer*innen Zugang zu Dokumenten, die für ihren bevorstehenden Rechtsstreit in Frankreich gegen mehrere große Namen des Finanzsektors, die in das H2O-Fiasko verwickelt sind, von entscheidender Bedeutung sind.

In dem vor drei Jahren aufgedeckten Skandal wurde erst spät eine Verbindung zu Luxemburg hergestellt. Bis vor einigen Monaten schien die Angelegenheit auf Frankreich beschränkt zu sein. Sie kam im August 2020 ans Licht, als die französische Finanzmarktaufsicht AMF (Autorité des marchés financiers) beschloss, alle Bewegungen von sieben OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, englisch Ucits) nach französischem Recht, die von der in London registrierten Verwaltungsgesellschaft H2O AM LLP und ihrer französischen Niederlassung H2O AM Europe mit Sitz in Paris verwaltet wurden, vorübergehend zu schließen. Das heißt, dass seit diesem Datum kein*e Anleger*in mehr aussteigen – und somit seinen bzw. ihren Einsatz zurückerhalten – oder einsteigen kann, indem er*sie darin investiert. Der Grund für diese Notmaßnahme war der Zusammenbruch dieser Investmentfonds und ihre Unfähigkeit, den Rückkaufanträgen der Anteilsinhaber*innen nachzukommen.

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